Weniger Verletzte oder sogar Tote durch illegales Feuerwerk aus Tschechien. Das ist gar nicht so unwahrscheinlich, denn seit Anfang der Woche ist in Tschechien der Verkauf von Böllern auf Märkten oder mobilen Verkaufsständen verboten. Nur in Supermärkten oder Kiosken ist das noch erlaubt. Wer auf Märkten verkauft, riskiert ein Bußgeld in Höhe von fünf Millionen Kronen. Das sind über 200.000 Euro. Eine Ausnahme gibt es für Kleinstfeuerwerk, das auch in Deutschland das ganze Jahr über erhältlich ist. Die tschechische Handelsinspektion und die Polizei sollen das Verbot kontrollieren. Aktuell hat die Bundespolizei wieder vermehrt mit Feuerwerkschmuggel von Tschechien nach Oberfranken zu tun.
red