Muss sich ein Autofahrer, bevor er parkt, sorgfältig umschauen, ob er sein Auto dort auch tatsächlich hinstellen darf? Die Polizei meint, selbstverständlich. Eine Frau aus Oberkotzau sagt aber, wenn ich ein Verbot nicht sehen kann, darf ich auch nicht bestraft werden. Ihr Auto war abgeschleppt worden, sie sollte die Kosten tragen. Jetzt klagt sie. Der Fall wird morgen (02.06) vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth verhandelt. Die Frau hatte im Winter 2024 in Hof im Bereich einer Feuerwehrzufahrt geparkt. Weil die Straße schneebedeckt war, konnte sie die Sperrfläche aber nicht sehen und das Schild mit dem Parkverbot, so die Klägerin, sei von einem parkenden Kleinbus verdeckt gewesen.
red