Bombendrohung: Welche Strafen drohen den Tätern?

24. Oktober 2023 , 16:59 Uhr

Gleich zwei Mal hat es heute (24.10.) Bombendrohungen an Schulen gegeben. Erst an der Realschule R1 in Bayreuth, wenig später zum zweiten Mal an der Gesamtschule in Hollfeld. Jetzt ermittelt die Polizei. Einen konkreten Hinweis auf den oder die Täter gibt es noch nicht. Aber die Ermittlungen gehen in alle Richtungen, heißt es. Welche Strafen drohen den Tätern, die eine solche Bombendrohung gegen Schulen aussprechen? Michael Munzert von der Polizei Oberfranken:

„Das kann zum Beispiel der Missbrauch von Notrufen sein (§ 145 StGB) oder das Vortäuschen von Straftaten (§ 145d StGB) oder die Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten (§ 126 StGB). In allen Fällen ist eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren möglich oder eine Geldstrafe.“ 

Welcher Straftatbestand jetzt im Fall der beiden Bombendrohungen erfüllt ist, entscheidet die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth ermittelt gegen Unbekannt, heißt es auf Mainwelle-Nachfrage.

mz

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