ADAC: Das ist im Stau erlaubt

11. Juni 2026 , 12:14 Uhr

Sommerliche Temperaturen und dichter Urlaubsverkehr, das wird auf den Autobahnen oft unangenehm. Der ADAC Nordbayern weist deshalb auf die Regeln im Stau hin. Aussteigen ist grundsätzlich nur erlaubt, wenn eine Unfallstelle gesichert werden muss. Wer trotzdem kurz aus dem Auto muss, sollte in der Nähe des Fahrzeugs bleiben und Rettungskräfte auf keinen Fall behindern. Die Rettungsgasse muss schon bei stockendem Verkehr gebildet werden. Wer das nicht macht, riskiert hohe Bußgelder. Auch rechts überholen ist nur erlaubt, wenn der Verkehr links steht oder langsam rollt. (Höchstens mit 20 km/h mehr, darf dran vorbeigefahren werden.) Wenn sich Motorradfahrer zwischen den wartenden Autos durchschlängeln, gilt das auch als unerlaubtes Rechtsüberholen. Und am Ende einer Spur, gilt das Reißverschlussverfahren: Bis ganz nach vorne fahren und erst unmittelbar vor der Engstelle einfädeln, auch wenn das manche als Vordrängeln empfinden. Tabu bleiben Wenden, Rückwärtsfahren und die Nutzung des Standstreifens. Und ohne Freisprechanlage darf das Handy nur benutzt werden, wenn der Motor aus ist.

fh

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