Zwölf Jahre und Sicherungsverwahrung für „Satan“

24. Januar 2025 , 05:25 Uhr

Der BKH-Patient, der sich am Bayreuther Landgericht selbst als „Satan“ bezeichnet hat, muss für zwölf Jahre hinter Gitter. Außerdem hat das Gericht für den 44-Jährigen Sicherungsverwahrung angeordnet. Das berichtet der Kurier von der Urteilsverkündung am Donnerstag (23.1.). Der Mann hatte einem Mitpatienten in der geschlossenen Station des Bezirkskrankenhauses einen Bleistift ins Auge gerammt, um ihn zu töten. Es war bereits sein zweiter Mordversuch. Angeblich war er unzufrieden mit seiner Therapie. Im BKH war er immer wieder gewalttätig geworden.

mso

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