Mit einem Zehn-Punkte-Plan für mehr Sicherheit zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem islamistischen Terroranschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin. Er sieht unter anderem härtere Strafen für schwere Messerangriffe und einen stärkeren Fokus auf Sicherheitsinteressen bei Bewährungsentscheidungen vor.
Hinter den Forderungen, die nach dem Anschlag erhoben wurden, bleibt das Maßnahmenpaket zwar zurück. Dazu zählt der Vorschlag, Bewährungsstrafen für «Gefährder» einzuschränken oder die Anwendung des Jugendstrafrechts auf junge Erwachsene infrage zu stellen. Dennoch gibt es neben politischen Botschaften und Aufforderungen an die Länder in den nun vorgestellten Eckpunkten auch substanzielle Änderungen. Die dafür nötigen Gesetzentwürfe sollen folgen.
«Unser Land ist gegenüber dem islamistischen Terror nur bedingt abwehrbereit», beklagt Unionsfraktionsvize Günter Krings. Der CDU-Politiker fordert «so schnell wie möglich konkrete Rechtsänderungen». Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Marcel Emmerich, sieht Reformbedarf dagegen an anderer Stelle. Er sagt: «Neue Verschärfungen bringen wenig, wenn vorhandene Erkenntnisse nicht zu den richtigen Konsequenzen führen.» Bis heute sei für ihn offen, weshalb ein von den Behörden überwachter «Gefährder» diese Tat habe begehen können.
Der islamistisch motivierte Attentäter Abdul B. war am 25. Juli am Rande des CSD im Tiergarten in eine Menschenmenge gefahren. Er hatte eine Frau getötet und mindestens 31 Menschen teils schwer verletzt. Der 21-Jährige wurde einen Tag später von Polizisten in einer Kleingartenanlage erschossen. Abdul B. war den Behörden als radikaler Islamist und Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bekannt gewesen.
Im Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Hintergrund waren Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Er war in den Libanon gereist, um sich in Syrien dem IS anzuschließen. Außerdem ging es in dem Verfahren um die Verbreitung von IS-Propaganda und um Verstöße gegen das Vereinsgesetz.
Das Gericht ordnete eine Vorbewährung an. Dabei wird die Entscheidung, ob die Jugendstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt wird, für zunächst sechs Monate zurückgestellt. In dieser Zeit sollte er unter anderem an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen.
Für besonders gefährliche Körperverletzungen mit Messern und anderen gefährlichen Werkzeugen soll künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gelten, wenn dadurch jemand in Lebensgefahr gebracht wird oder schwere Gesundheitsschäden drohen. Islamistische Anschläge waren in den vergangenen Jahren häufig mit Messern oder Fahrzeugen verübt worden. Die Strafverschärfung würde am Ende aber auch andere Fälle betreffen, etwa wenn jemand bei einem Streit in der Kneipe oder im Verkehr zum Messer greift.
Bei Entscheidungen über eine Strafaussetzung zur Bewährung soll ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr künftig neben der Verteidigung der Rechtsordnung ausdrücklich auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden. Grundsätzlich neu ist das nicht. Es handelt sich hier eher um eine Präzisierung mit verschärfender Wirkung.
Beim Jugendstrafrecht soll klargestellt werden, dass in Fällen, in denen das Gericht dieses auf Heranwachsende anwendet, eine Begründung dafür ausdrücklich verlangt wird. Jugendgerichtliche Handlungsoptionen, die es für die Zeit gibt, bevor ein Urteil rechtskräftig wird, sollen erweitert werden.
Vorläufige Anordnungen wie etwa die Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe sollen künftig nicht nur für Jugendliche möglich sein, sondern auch für Menschen, die mindestens 18 aber noch nicht 21 Jahre alt sind. «Jugendstrafrecht ist keine Kuscheljustiz», betont Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die den Plan gemeinsam mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorstellt.
Präventivgewahrsam und elektronische Fußfesseln existieren in Bund und Ländern bereits. Die nun vorgeschlagenen einheitlichen Standards, längere Gewahrsamsmöglichkeiten und die Erwartung eines stärkeren Einsatzes dieser Instrumente wären vor allem politische Vorgaben. Neue Befugnisse müssten vor allem landesrechtlich geregelt sowie an Verhältnismäßigkeit und richterliche Kontrolle gebunden sein. Dobrindt sagt, durch mehr Überwachung von «Gefährdern» sei ein besserer Schutz möglich.
Nicht nur Bundespolizei und Bundeskriminalamt, sondern auch Ermittlungsbehörden der Länder sollen Telekommunikationsanbieter zeitlich befristet zur Sicherung sogenannter Verkehrsdaten verpflichten können. Das sind Informationen darüber, wer wann und wo mit wem kommuniziert hat.
Nach islamistischen Anschlägen sind seit 2016 mehrfach Reformpakete verabschiedet worden, die teils den besseren Austausch von Informationen über gefährliche Extremisten zwischen verschiedenen Behörden betrafen, teils das Ausländerrecht, das Strafrecht und auch das Waffenrecht. Im August 2024 hatte ein Syrer auf einem Stadtfest in Solingen aus islamistischer Motivation mit einem Messer drei Menschen getötet und acht weitere verletzt. In der Folge wurde unter anderem ein Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen beschlossen.
Quelle: dpa