Zahlen und Fakten zur Kommunalwahl in Bayreuth - mit Probestimmzettel!

06. Februar 2026 , 05:29 Uhr

Neun Kandidierende für den Chefsessel, 330 für den Stadtrat Am 8. März sind rund 56.300 Bayreutherinnen und Bayreuther aufgerufen, ihr neues Stadtoberhaupt und den Stadtrat zu wählen

45 Stimmen hat jeder der rund 56.300 Wahlberechtigten aus Bayreuth am Sonntag, 8. März, zu vergeben, um das neue Stadtoberhaupt und den neuen Stadtrat mit seinen 44 Mitgliedern für die kommenden sechs Jahre zu bestimmen. Für den Chefsessel im Neuen Rathaus bewerben sich zwei Frauen und sieben Männer, 330 Personen wollen als Stadträtinnen und Stadträte bis 2032 die Geschicke von Bayreuth mitgestalten.

Damit die Wahl am 8. März – und eine mögliche Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters am 22. März – reibungslos abläuft, werden derzeit im Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth mit seinen 20 Mitarbeitenden die Vorbereitungen getroffen. In der Wahlnacht am 8. März sind dann sogar rund 50 Frauen und Männer der Stadtverwaltung im Neuen Rathaus für das Wahlamt im Einsatz.

Insgesamt werden sich in allen 41 Urnen- und 33 Briefwahllokalen rund 550 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um den korrekten Ablauf der Wahl sowie die Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr kümmern. Zuerst werden die Wahlzettel zur OB-Wahl ausgezählt. Hier wird bis spätestens 20 Uhr das vorläufige Ergebnis erwartet. Erreicht keiner der neun Kandidierenden 50 Prozent plus eine Stimme, wird eine Stichwahl am Sonntag, 22. März, notwendig.

Im Anschluss startet die Auszählung der Stimmzettel zur Stadtratswahl. Hier ist wegen der Vielzahl der Kandidierenden sowie der Möglichkeit des Panaschierens und Kumulierens erst in den frühen Morgenstunden des 9. März mit einem Ergebnis zu rechnen. Die Stadt Bayreuth bietet übrigens den Service, einen Musterstimmzettel für die Stadtratswahl unverbindlich und anonym probeweise auszufüllen, der unter diesem Link zu finden ist.

Wer sich am Wahlsonntag direkt im Neuen Rathaus über die Entwicklungen informieren möchte, kann dies ab 15 Uhr tun. Im 2. Obergeschoss werden ab 18 Uhr die Ergebnisse auf großen Monitoren präsentiert. Außerdem ist die Auszählung der Stimmzettel öffentlich.

Da bei den letzten Wahlen der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler auch in der Stadt Bayreuth immer größer geworden ist, rechnet das Wahlamt der Stadt bei der Kommunalwahl am 8. März sowie einer etwaigen OB-Stichwahl am 22. März mit rund 30.000 Anträgen auf Briefwahl. Daher wurde im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, ein Briefwahlbüro eingerichtet, das am Montag, 16. Februar, erstmals öffnet. Dort können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen und auch gleich vor Ort in Wahlkabinen wählen.

Das Briefwahlbüro befindet sich in den hierfür umfunktionierten Räumen mit den Zimmernummern 123 bis 126 im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses. In jedem Büro befindet sich eine Wahlkabine. Zusätzlich werden im Foyer des 1. Obergeschosses weitere Wahlkabinen aufgestellt. Das Briefwahlbüro im Rathaus ist jeweils von Montag bis Donnerstag durchgängig von 7.30 Uhr bis 18 Uhr sowie am Freitag von 7.30 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. Eine Ausnahme bildet Faschingsdienstag, 17. Februar. An diesem Tag hat das Briefwahlbüro von 7.30 Uhr bis 17 Uhr offen.

Fragen und Antworten zur Kommunalwahl 2026

Am 8. März 2026 finden die bayerischen Kommunalwahlen statt. Auch Bayreuths Bürgerinnen und Bürger sind dann aufgerufen, den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin der Stadt Bayreuth sowie die Stadtratsmitglieder für die Sitzungsperiode 2026 bis 2032 neu zu wählen.

Wer wird bei der Kommunalwahl gewählt?

Die wahlberechtigten Bayreuther Bürgerinnen und Bürger wählen
– den/die Oberbürgermeister/in
– die 44 Stadtratsmitglieder

Wie läuft die Wahl ab?

Der Wahlmodus bei der Kommunalwahl in Bayern ist wählerfreundlich. Kumulieren und Panaschieren ermöglichen es, dass die Bayreuther Wählerinnen und Wähler den Stadtrat quer durch die Parteien zusammenstellen und einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten bevorzugen können.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Anzahl der Stimmen, die der Wähler beziehungsweise die Wählerin vergeben darf, entspricht der Zahl der zu vergebenden Mandate. Bei der Stadtratswahl hat der Wähler 44 Stimmen, bei der Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin hat er nur eine Stimme. Wie viele Stimmen Sie haben, steht oben auf dem Stimmzettel. Diese Zahl dürfen Sie nicht überschreiten, sonst ist der Stimmzettel ungültig! Es ist allerdings auch möglich, weniger als 44 Stimmen zu vergeben.

Wie geht kumulieren und panaschieren?

Einzelnen Bewerbern dürfen Sie eine, zwei oder drei Stimmen geben. Das nennt man kumulieren. Vorsicht: Auch Kandidatinnen und Kandidaten, die dreimal auf dem Stimmzettel aufgeführt sind, dürfen nicht mehr als drei Stimmen bekommen.
Sie müssen sich nicht an eine bestimmte Liste halten. Sie können vielmehr panaschieren, indem Sie Kandidaten kreuz und quer von verschiedenen Listen auswählen.

Wenn Sie sich Zeit nehmen und kumulieren und/oder panaschieren, sollten Sie die Gesamtzahl der Kreuze im Auge behalten. Sie steht oben auf dem Stimmzettel. Wer mehr Stimmen verteilt, dessen Stimmzettel ist ungültig.

Weitere Optionen zur Verteilung der Stimmen

Wer mit dem Listenvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zufrieden ist, kann auf dem Stimmzettel oben die komplette Liste ankreuzen.
Wer nicht alle seine Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen will, kann zusätzlich eine (!) Liste ankreuzen. Wenn ein Wähler zum Beispiel noch acht Stimmen „übrig“ hat, bekommen die ersten acht auf der Liste aufgeführten Kandidaten je eine Stimme. Mit diesem Verfahren kann jeder Wähler sicherstellen, dass keine Stimme verloren geht.
Mehrere komplette Listen ankreuzen? Das geht nicht und macht den Stimmzettel ungültig.

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Der Stimmzettel für die Stadtratswahl (hellgrün) fällt für die Stadt Bayreuth aufgrund der Vielzahl an Parteien und Wählerinitiativen sehr groß aus. Der Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl (gelb) ist deutlich überschaubarer.

Wer ist wahlberechtigt?

Wählen darf jede/r EU-Bürger/in, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet und sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem „Schwerpunkt der Lebensbeziehungen“ aufgehalten hat.

Wann gibt es eine Stichwahl?

Bei der Oberbürgermeisterwahl müssen ein Kandidat bzw. eine Kandidatin mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreichen. Schafft das niemand, gibt es zwei Wochen später, also am 22. März, eine Stichwahl. Das heißt, nur die beim ersten Wahlgang Erst- und Zweitplatzierten treten gegeneinander an, die übrigen Kandidaten sind aus dem Rennen.

Gibt es eine Sperrklausel?

Eine Sperrklausel ist bei den bayerischen Kommunalwahlen nicht vorgeschrieben. Damit haben bei den Stadtratswahlen auch kleine Parteien und Wählergruppen eine Chance.

red

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