Viele fahren jetzt mit dem Wohnmobil nochmal weg. Vor der Abfahrt gibt es bei der Beladung des Fahrzeugs aber einiges zu beachten, sonst gibt’s Strafen, schreibt der ADAC Nordbayern in einer Pressemitteilung. Bei Übergewicht verschlechtert sich nämlich das Fahrverhalten und der Bremsweg wird länger. Bei rund 80 Prozent der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile ist das Gesamtgewicht 3,5 Tonnen. Wer es überschreitet, riskiert ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg.
In Italien, sowie meistens auch in den Niederlanden und Spanien, wird beim Wiegen von Wohnmobilen eine Toleranz von 5 Prozent gewährt – diese drei Länder bilden aber die europäische Ausnahme. In manchen Ländern gilt außerdem die Regel, dass das Gewicht des Campers an Ort und Stelle reduziert werden muss. In Österreich und Kroatien darf man erst weiterfahren, wenn man an Ort und Stelle das Gewicht reduziert hat.
Während in Dänemark und Schweden die Geldstrafen für Überladung bei zirka 130, bzw. 185 Euro beginnen, ist die Geldstrafe in Finnland abhängig von Verstoß und Einkommen. Dort ist ebenfalls eine Weiterfahrt bis zur Ablastung untersagt.
In Belgien können die Folgen noch drastischer sein. Wer bis zu 500 Kilo zu viel geladen hat, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen. Bei 1.000 Kilo kann die Geldstrafe auf bis zu 10.000 Euro und bei 1.500 Kilo sogar auf bis zu 20.000 Euro steigen. Bei einer Überladung von über fünf Prozent ist die Weiterfahrt verboten. Außerdem können eine Fahrzeugstilllegung sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu acht Tagen möglich sein.
tb