Milliardenbetrug

Wirecard-Prozess: Letzte Frist für die Verteidiger

28. Oktober 2026 , 13:11 Uhr

Der Münchner Wirecard-Prozess geht in die Schlussphase. Die Verteidiger werden noch eine letzte Gelegenheit für neue Beweisanträge erhalten.

Nach fast vier Jahren geht der Münchner Wirecard-Prozess um den größten Betrugsskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte in die Schlussphase. Die Richter wollen den Verteidigern des früheren Vorstandschefs Markus Braun und der zwei Mitangeklagten eine zweiwöchige Frist für ihre letzten Beweisanträge setzen. Das sagte der Vorsitzende Richter Markus Födisch am 289. Prozesstag des Mammutprozesses. 

Verkünden will die Kammer diese Frist nach jetzigem Stand am 11. November. Sofern dann keine neuen Beweisanträge mehr kommen, plant Födisch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft mit deren Strafanträgen für die drei Angeklagten ein. Festgelegte Termine für Plädoyers und Urteil gibt es jedoch noch nicht. 

Wirecard-Prozess wird kein Spionageverfahren

Die Kammer hat zuletzt serienweise sowohl teils jahrelang zurückliegende Beweisanträge als auch die von Brauns Verteidigerinnen geforderte Aussetzung des Prozesses abgelehnt. Wirecard hatte im Juni 2020 Insolvenz angemeldet, weil in der Bilanz verbuchte Guthaben von 1,7 Milliarden Euro nicht auffindbar waren – bis heute hat Insolvenzverwalter Michael Jaffé keine Hinweise, dass das Geld jemals existierte. Laut Anklage erdichteten Braun und Komplizen über Jahre nicht vorhandene Umsätze, um die kreditgebenden Banken zu täuschen. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Betrugsschaden auf drei Milliarden Euro. 

Brauns Verteidigungstheorie stößt auf keinen Glauben

Der ehedem in Dubai für Wirecard tätige Manager Oliver Bellenhaus hat die Darstellung der Staatsanwaltschaft in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Der seit über sechs Jahren in Untersuchungshaft sitzende Ex-Konzernchef Braun hingegen bestreitet seit Prozessbeginn sämtliche Vorwürfe. Der 1969 geborene österreichische Manager verteidigte sich mit dem Argument, die Geschäfte seien echt gewesen, die Gewinne jedoch von Marsalek und Komplizen veruntreut worden. 

Ein Freispruch ist jedoch ausgeschlossen, der Vorsitzende Richter Födisch hat Brauns Argumentation als nicht schlüssige «Spekulationen» zurückgewiesen. Zudem hätte der österreichische Manager längst aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, hielte die Kammer ihn für unschuldig. 

Auch der dritte Angeklagte E. in schwieriger Lage

Dritter Angeklagter ist der ehemalige Chefbuchhalter E., der der Anklage ebenso wie Braun widerspricht. Richter Födisch konfrontierte E. zuletzt mit ganz offensichtlich gefälschten Kontosalden über 660 Millionen Euro aus dem März 2018, die an den Chefbuchhalter gerichtet waren und in denen nicht einmal das Datum stimmte. Der Wirecard-Treuhänder in Singapur hatte seine Bestätigung der Kontostände vom Dezember 2017 nämlich angeblich schon im März 2017 abgeschickt – ein Ding der Unmöglichkeit. Einen Tag später erhielt E. eine korrigierte Fassung mit richtigem Datum, in der jedoch die angeblichen Kontostände jeweils um Millionenbeträge geändert waren. E. hatte dazu gesagt, er sei mit den Einzelheiten nicht befasst gewesen und habe keine Erklärung dafür.

Quelle: dpa

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