Der 1. Mai rückt näher und damit auch die Maiwanderungen und -feste. Pünktlich zu dem Anlass hat Mistelbach den Maifeierwütigen wieder einen Riegel vorgeschoben. Der Gemeinderat hat erneut eine Allgemeinverfügung erlassen. Und das bereits zum fünften Mal seit 2019, das berichtet der Kurier. Das bedeutet, dass man sowohl auf dem Bolz- und Festplatz als auch auf dem Geh- und Radweg keinen Alkohol trinken darf. Und auch laute Musik ist verboten. Wer sich nicht an die Verbote hält, der muss bis zu 200 Euro zahlen. Unzählige feiernde Jugendliche hatten früher zum 1. Mai den Festplatz regelmäßig verwüstet und sich geprügelt. Darauf hat die Gemeinde mit der Allgemeinverfügung reagiert.
tb