In Oberfranken wird das Walzverbot für Grünlandflächen in diesem Jahr verschoben. Statt wie üblich ab dem 15. März gilt das Verbot jetzt erst ab dem 2. April. Der Grund: Wegen der feuchten Böden und des späten Frühjahrs konnten viele Flächen bisher noch nicht bearbeitet werden. Deshalb erlaubt die Regierung von Oberfranken das Walzen von Wiesen noch bis einschließlich 1. April. Eine Ausnahme gibt es allerdings: In Wiesenbrütergebieten gilt die Verschiebung nicht. Dort bleibt das Walzverbot bestehen, um Nester von Vögeln wie Kiebitz oder Brachvogel zu schützen.
Landwirte walzen ihre Böden, um die Flächen zu ebnen, Wild- und Frostschäden zu beseitigen und den Boden nach dem Winter wieder zu festigen.
mso