Vierter Verhandlungstag

Ermittlungen gegen Fabians Vater wegen Falschaussage

13. Mai 2026 , 12:13 Uhr

Der Vater des getöteten achtjährigen Fabian wurde lange als Zeuge vernommen. Der Staatsanwalt sieht Widersprüche und ermittelt wegen Falschaussage. Es soll zudem weitere zehn Prozesstage geben.

Die Rostocker Staatsanwaltschaft verdächtig den zuletzt als Zeuge vernommenen Vater des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow der Falschaussage. Es seien entsprechende Ermittlungen gegen ihn eingeleitet worden, sagte Oberstaatsanwalt Harald Nowack in einer Erklärung zu Beginn des vierten Verhandlungstages. Der 35-Jährige war am 30. April und am 5. Mai rund eineinhalb Tage intensiv vernommen worden. 

Seit Ende April läuft die Hauptverhandlung im Mordprozess gegen eine 30-Jährige, die den Jungen laut Anklage im vergangenen Oktober getötet haben soll. Die langjährige Beziehung zum Vater und deren Beendigung soll dabei eine Rolle gespielt haben. Der Vater, der bereits stundenlang in der Verhandlung befragt wurde, hatte zuletzt gesagt, er und die seit November 2025 in U-Haft sitzenden Frau seien inzwischen wieder ein Paar. Er glaube an die Unschuld der Frau. Diese schweigt bislang in dem Prozess.

Es sei wenig nachvollziehbar, wie ein Zeuge seine Aussage derart ändern könne, betonte Nowack mit Blick auf vorherige Vernehmungen des Vaters unter anderem bei der Polizei. Er sei auch nicht nachzuvollziehen, warum er wieder eine Beziehung zur Angeklagten aufgenommen habe. 

Die Angeklagte habe entsprechend auf ihn eingewirkt. Sie habe eine Wiederaufnahme der Beziehung angestrebt. Nach der Vernehmung von Fabians Vater sei festzustellen, dass ihr das gelungen sei. Der Zeuge sei zudem nicht an einer objektiven Wahrheitsfindung interessiert, denn er habe die Möglichkeiten der Akteneinsicht sowie einer Teilnahme als Nebenkläger nicht genutzt. 

Prozess dauert länger 

Einschließlich des vierten Verhandlungstages stehen bis zum 2. Juli noch 14 Termine an. Der Prozess begann am 28. April. Allerdings kündigte der Vorsitzende Richter Holger Schütt an, dass weitere Verhandlungstermine notwendig würden. Noch heute will die Schwurgerichtskammer mit dem Prozessbeteiligten zusätzliche zehn Prozesstage vereinbaren.

Quelle: dpa

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