Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann bei jeder Person der Fall eintreten, dass die eigenen persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig geregelt werden können. Im Landratsamt Bayreuth gibt es eine Abteilung, die wichtige Aufklärungsarbeit leistet: die Betreuungsstelle. Sie berät Bürgerinnen und Bürgern, wie sie für sich und ihre Angehörigen Vorsorgeentscheidungen treffen können. Sollte keine Vorsorgevollmacht vorliegen, unterstützen die Verantwortlichen im Betreuungsverfahren.
Zu den Aufgaben der Betreuungsstelle zählen:
➢ individuelle und kostenlose Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung/Patientenverfügung
➢ öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
➢ Sprechstunden in verschiedenen Gemeinden
➢ kostenlose Vorträge zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuung auf Anfrage
➢ Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten
➢ Gewinnung von ehrenamtlichen und berufsmäßigen Betreuern
➢ Unterstützung des zuständigen Betreuungsgerichts durch fachliche Sozialberichte
➢ Unterstützung der Betreuer bei betreuungsrechtlichen Unterbringungsmaßnahmen
➢ Zuführung von Betroffenen zur Begutachtung durch den Sachverständigen und zur Anhörung beim Betreuungsgericht
➢ Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein der Caritas Bayreuth
Das Angebot der Betreuungsstelle, die organisatorisch dem Gesundheitsamt Bayreuth angegliedert ist, richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bayreuth ab 18 Jahren.
red