Gefahr durch STEC-Bakterien

Kann krank machen - Neuer Zwiebelmett-Rückruf bei Penny

23. März 2026 , 13:46 Uhr

Nach einem Salmonellenfall sorgt nun ein STEC-Bakterienfund für einen weiteren Rückruf von Zwiebelmettwurst bei Penny. Worauf Verbraucher beim Prüfen gekaufter Packungen achten sollten.

Gefahr von Bakterien: Erneut ruft die OVO Vertriebs GmbH bei Penny verkauftes Zwiebelmett zurück. Betroffen ist der Internetseite lebensmittelwarnung.de zufolge die «Meisterklasse Schinken-Zwiebelmettwurst 200 Gramm» mit dem Verbrauchsdatum 24. März 2026 und der Chargennummer L006101.

Bei einer behördlichen Routinekontrolle seien in einer einzelnen Probe bestimmte Bakterien, sogenannte Shigatoxin-bildende Escherichia coli (STEC), nachgewiesen worden sein, hieß es. 

Zweiter Rückruf in kurzer Zeit

Erst kürzlich hatte es einen Rückruf von Zwiebelmett gegeben – allerdings wegen der Gefahr vor Salmonellen. Betroffen davon waren Packungen mit dem Verbrauchsdatum 12. März 2026 und der Chargennummer L04804. Salmonellen lösen ähnliche Symptome wie das nun festgestellte Bakterium aus: In beiden Fällen können Bauchschmerzen und Durchfall auftreten.

In schweren Fällen einer Erkrankung durch STEC-Bakterien kann es aber auch zu Fieber und akutem Nierenversagen kommen. Bei schweren oder anhaltenden Symptomen nach dem Essen der Zwiebelmettwurst sollte ärztliche Hilfe aufgesucht werden.

Die betroffenen Produkte seien aus den Regalen genommen worden. Bereits gekaufte Ware könnten Kunden auch ohne Vorlage des Kassenbons in einem Penny-Markt zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen. Andere als die genannten Verbrauchsdaten und Chargen seien nicht betroffen.

Quelle: dpa

Das könnte Dich auch interessieren

15.04.2026 Mögliche Gesundheitsgefährdung: Rückruf von Instant-Nudeln Kundinnen und Kunden sollten das Produkt nicht essen. Die Packungen können zurückgegeben werden. 06.04.2026 Im Süden wird am meisten für Lebensmittel ausgegeben Viele Lebensmittel sind teurer geworden. Die Ausgaben der Haushalte in Deutschland sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Regional gibt es Unterschiede. 18.03.2026 Netto darf wohl weiter Extra-Rabatte in App anbieten In den Apps von Supermarktketten und Discountern erhalten angemeldete Verbraucher zusätzliche Angebote – andere nicht. Das Oberlandesgericht Bamberg entscheidet im Fall Netto, ob das erlaubt ist. 18.03.2026 Netto darf weiter Extra-Rabatte in App anbieten In den Apps von Supermarktketten und Discountern erhalten angemeldete Kunden zusätzliche Angebote, andere nicht. Ist das ungerecht? Ein Gericht weist eine Klage von Verbraucherschützern ab.