Veterinäramt: Bienenseuche festgestellt

02. Juli 2024 , 18:19 Uhr

Das Veterinäramt am Landratsamt Bayreuth hat am 01. Juli 2024 den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenstand im Gemeindegebiet Aufseß/Sachsendorf im Landkreis Bayreuth amtlich festgestellt. Um eine weitere Verbreitung zu verhindern, hat die Behörde am 02. Juli 2024 eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Tierseuche erlassen und einen Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Bienenstand eingerichtet.
Der Sperrbezirk umfasst teilweise oder vollständig folgende Ortsteile in der Gemeinde Aufseß:

Darüber hinaus sind folgende Ortsteile in der Gemeinde Hollfeld umfasst:

Bienenvölker und Material dürfen laut Allgemeinverfügung nicht in oder aus dem Sperrbezirk gebracht werden. Dies gilt insbesondere für lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften.
Wichtig: Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Dieser Pflicht aus der Bienenseuchen-Verordnung ist nachzukommen, auch wenn nur ein einziges Volk gehalten wird. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Amerikanische Faulbrut
Die Amerikanische Faulbrut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Ihr Erreger ist ein sporenbildendes Bakterium namens Paenibacillus larvae, das ausschließlich Bienenlarven befällt. Erwachsene Bienen sind gegen den Erreger resistent, können die Sporen aber über das Futter an die junge Brut übertragen. Ein Teil der Brut stirbt ab, so dass die Größe des Volkes langfristig stark abnimmt bis es zu schwach ist, um zu überwintern.
Nähere Informationen sind abrufbar unter:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/tierkrankheiten_a_z/bienenkrankheiten.htm#amerikanische
Für Menschen ist der Erreger übrigens nicht gefährlich – auch nicht durch den Verzehr. Der aus dem betroffenen Bienenbestand gewonnene Honig darf weiterhin verkauft werden. Eine Fütterung von Bienen mit dem Honig ist dagegen nicht erlaubt.
Als Vorsorgemöglichkeit für Imker bietet der Tiergesundheitsdienst (TGD) Bayern e.V. jedem Imker an, eigeninitiativ Futterkranzproben zu entnehmen und diese auf Sporen des Faulbruterregers untersuchen zu lassen. Die Monitoringuntersuchung ist staatlich bezuschusst und aktuell für jeden Imker in Bayern kostenfrei. Nähere Informationen zum Verfahren und zur Probennahme sind auf der Internetseite des Tiergesundheitsdienstes abrufbar.

red

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