Verfassungsgerichtshof

Verfassungsgericht rügt Haushaltsaufstellung 2022

22. Juli 2026 , 18:04 Uhr

Die Landtags-AfD zog wegen des Staatshaushalts 2022 vor Gericht. Sie hat nun in einem Punkt Recht bekommen. Praktische Folgen hat das aber nicht - weil die Staatsregierung damals doch vorsichtig war.

Die Staatsregierung hat beim Aufstellen des Haushalts für 2022 in einem zentralen Punkt gegen die Schuldenbremse der Bayerischen Verfassung verstoßen. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden und damit einer Klage der AfD-Landtagsfraktion teilweise stattgegeben. Weil die Staatsregierung die gerügten sogenannten Kreditermächtigungen aber am Ende tatsächlich nicht in Anspruch nahm, bleibt das Urteil ohne praktische Folgen: Es muss nichts rückabgewickelt werden. Und auch das Ansinnen der AfD, das gesamte damalige Haushaltsgesetz für verfassungswidrig zu erklären, wies der Verfassungsgerichtshof zurück.

Im damaligen Staatshaushalt hatte sich die Staatsregierung vom Landtag Kreditermächtigungen in Höhe von 5,8 Milliarden Euro genehmigen lassen, um damit weitere Folgen der Corona-Pandemie bewältigen zu können. Das höchste bayerische Gericht entschied aber nun, dass die damaligen Begründungen nicht ausreichend waren, um die Schuldenbremse ausnahmsweise zu ignorieren: Die «Darlegungsanforderungen an den Gesetzgeber bei Inanspruchnahme einer Notlagenausnahme» seien nicht erfüllt gewesen (Az. Vf. 11-VIII-22). 

AfD-Landtagsfraktionschefin Katrin Ebner-Steiner sagte, die Staatsregierung habe wie die damalige Ampel-Regierung einen Haushaltstrick anwenden wollen: «Sie erfand eine „Notlage“ wegen der Corona-„Pandemie“, unternahm aber nicht einmal den Versuch, diese zu begründen.» Staatsregierung, CSU und Freie Wähler hätten eine solche Notlage aber nicht darlegen können. 

Das Finanzministerium erklärte, die Entscheidung des Gerichts zeige: «Bayerns Haushalt 2022 war und ist im Vollzug verfassungskonform.» Man habe damals zwar überlegt, Kreditermächtigungen zu übertragen. «Hiervon wurde jedoch in der Umsetzung, also im Haushaltsvollzug, Abstand genommen.» Alle Mittel seien verfassungskonform investiert worden, es entstünden durch die Entscheidung keinerlei fiskalische Folgen und somit kein Handlungsbedarf.

Quelle: dpa

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