Kartellrecht

US-Regierung prüft Kartellrechts-Verstoß bei Sendern

11. Oktober 2026 , 05:34 Uhr

Zuletzt eskalierte Trumps Disput mit US-Sendern, es folgte ein Boykott mehrerer Medien. Das will die Regierung nun rechtlich untersuchen - ein weiteres Druckmittel in Trumps Feldzug gegen die Medien?

Nach dem zeitweisen Aussetzen der Berichterstattung mehrerer Sender über US-Präsident Donald Trump prüft das Justizministerium einen möglichen Verstoß gegen das Kartellrecht. Das berichten die «New York Times» und andere Medien unter Berufung auf eine Ministeriumssprecherin und eigene Quellen. Danach handele es sich um eine Untersuchung gegen die Sender des TV-Pools des Weißen Hauses – ABC, CBS, CNN, NBC und Fox News. Unter Berufung auf sechs mit den Maßnahmen des Ministeriums vertraute Menschen hieß es, das Ministerium habe die Medien am Freitag kontaktiert und Unterlagen angefordert, die mit dem Pool in Zusammenhang stehen.

Die engmaschige TV-Begleitung auf Terminen und Reisen Trumps ist über ein Rotationsprinzip großer Fernsehsender geregelt. Diese stellen generell anderen Medien ihr Material zur Verfügung. Dieses Pool-Prinzip dient auch dazu, die Kosten zwischen den Medienhäusern aufzuteilen.

Boykott nach Rauswurf von CNN aus Weißem Haus

Im September war Trumps Streit mit etablierten US-Medien nach dem Rauswurf der Medienhäuser CNN, MS NOW und «Politico» aus dem Weißen Haus eskaliert. Der US-Präsident warf ihnen vor, Falschnachrichten zu verbreiten. Kritiker sahen in dem Rauswurf einen Einschüchterungsversuch und einen Angriff auf die Pressefreiheit. Die drei Medienhäuser klagten gegen ihre Verbannung. Die übrigen Pool-Sender stoppten aus Protest vorübergehend die Berichterstattung über Trump. Das Weiße Haus ging daraufhin mit einem eigenen Online-Kanal auf Sendung: «Trump TV».

Wie mehrere Medien nun übereinstimmend aus einem Statement einer Sprecherin des US-Justizministeriums zitieren, könnten Gruppenboykotte unter kommerziellen Wettbewerbern gegen ein zentrales Kartellgesetz verstoßen. Emily Covington erklärte demnach: «Die Kartellabteilung führt lediglich Ermittlungen durch, um festzustellen, ob diese Nachrichtenorganisationen gegen das Kartellrecht verstoßen haben.»

Quelle: dpa

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