Urteil im Bindlacher Mordprozess: 14-einhalb Jahre Haft

08. November 2024 , 13:05 Uhr

Das Urteil im Bindlacher Mordprozess ist da. Leon D. muss wegen Mordes für 14 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die Jugendkammer hat keinen Zweifel daran, dass der 19-Jährige seine Ex-Freundin Rebecca im Mai vorsätzlich und geplant ermordet hat.

Die vorsitzende Richterin ist eins zu eins dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Minderung von sechs Monaten kommt eigentlich nur zustande, weil Leon D. eben noch so jung ist und dadurch eine gute Prognose hat, wieder resozialisiert werden zu können.
Leons
Mutter war im Zuschauerraum, als das Urteil gefallen ist, hat sie heftig geschluchzt. Er hat sich gar nicht gerührt. Die Richterin hat noch einmal klargemacht, dass aus ihrer Sicht und aus Sicht der Kammer absolut kein Zweifel besteht, dass mittlerweile klar ist, was an diesem Abend im Mai passiert ist.

Sie hat davon gesprochen, wie in Leon der Mordplan entstanden ist, wie er bei einem Disco-Besuch eine Woche vor der Tat festgestellt hat, dass er die Kontrolle über seine Ex-Partnerin verloren hat und wie er darüber in heiße Wut geraten ist. Sie hat davon gesprochen, wie er den Plan fasst, wie er ihn detailliert aufschreibt und ab dann Punkt für Punkt eiskalt ausführt, wie er sich ein Alibi verschafft, wie er bei ihr unter einem Vorwand klingelt, knapp sieben Minuten unzählige Male auf sie einsticht und direkt danach ihr Handy durchschnüffelt. Die Richterin hat jede einzelne Verletzung noch einmal aufgezählt und immer wieder dabei Leon direkt angeschaut. Sie hat Pausen gemacht, sichtbar auf eine Reaktion von ihm, auf irgendeine Regung gewartet, vergeblich.

Leons Verteidiger hatte auf Totschlag im Affekt und ein entsprechend geringeres Strafmaß plädiert. Das ist mit diesem Urteil hinfällig.

Wenn Suizid der Plan war, warum die Handschuhe, warum das Alibi per Snapchat, warum nur Sekunden nach der Tat Rebeccas Handy durchschnüffeln und noch viele weitere Punkte haben für die Kammer ein glasklares Bild gezeichnet.

Das Motiv waren Besitzansprüche an Rebecca S. und die Angst, sie zu verlieren.

Leon hat Rebecca als seinen Besitz betrachtet, dem hat sie sich entzogen, ihm aus seiner Sicht auch noch seine Freunde streitig gemacht, für die er ebenfalls Besitzansprüche gehegt hat. Die Ursache dafür ist seine beziehungsnarzisstische Veranlagung. Besitz und Kontrollanspruch auf Rebecca, auf seine Freunde. Er hat weder die Trennung noch die Loslösung von ihr oder den Wunsch auf ein selbstbestimmteres Leben ohne Kontrolle durch den Ex-Freund akzeptiert. Er hat ihr die Schuld gegeben an seinen schlechten Gefühlen und an der Wut, die durch den Kontrollverlust entstand. Leon tötete nach Sicht der Kammer, um wieder zufrieden zu sein. Als der Mord blutiger geschah als erwartet, als er Spuren hinterließ und seinen Plan so nicht mehr ausführen konnte, musste er umdenken.

Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt.

Damit Leon keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ist, muss er therapiert werden. Lernen, mit diesem Defekt, seinem Beziehungsnarzissmus, umzugehen. Ob das gelingt, können und wollen Kammer und auch der Gutachter heute noch nicht abschätzen.

Die Jugendkammer hat den 19-Jährigen am Freitag (8.11.) für schuldig befunden, im Mai seine Ex-Freundin Rebecca mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet zu haben. Leon D. hatte sich bei Gericht für die Tat immer wieder bei der Mutter des Opfers entschuldigt.

mso/jt

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