Umbau Erlanger- und Bismarckstraße: Bürgerbegehren zulässig, aber...

18. September 2025 , 05:02 Uhr

Das Bürgerbegehren gegen den Umbau der Erlanger- und Bismarckstraße ist zulässig. Wie die Stadtverwaltung am Mittwoch im Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats bekanntgab, hat die Bürgerinitiative genug Unterschriften gesammelt: Demnach waren es 4.280 gültige Unterschriften, 3.359 wären nötig gewesen. Ob nun ein Bürgerentscheid kommt, ist dennoch fraglich. Der Ausschuss hat sich nach einer langen Diskussion einem Vorschlag der Stadtverwaltung angeschlossen – und dem Stadtrat empfohlen, selbst das Anliegen des Bürgerbegehrens umzusetzen und die Planungen für den Umbau auf Eis zu legen. Damit wäre ein Bürgerentscheid überflüssig. Gegner des Umbaus sollten sich aber nicht zu früh freuen: Wie Stadtdirektorin Ruth Fichtner ausführte, ist ein Bürgerentscheid nur für ein Jahr bindend. Danach könnte der Stadtrat einen anderen Beschluss fassen, also die Planungen wieder aufnehmen. Und: Für das Jahr 2026 war ohnehin kein Geld für den Umbau im Haushalt eingestellt.

Sollte der Stadtrat dem Bürgerbegehren zustimmen, würde er damit die Planung also für ein Jahr auf Eis legen – aber in diesem Jahr hätte ohnehin nichts passieren sollen. Wenn der neue Stadtrat danach aber keinen neuen Beschluss fassen sollte, bliebe es beim Planungs-Stopp.

Einen ausführlichen Bericht lest ihr im Kurier.

red

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