Immer mehr Menschen nutzen E-Scooter als Fortbewegungsmittel in der Stadt Bayreuth. Trotz steigender Zahlen stellt die Polizei aber nicht mehr Unfälle fest. Fahren darf jeder ab 14 Jahren dessen Fahrzeug eine Versicherungskennzeichen hat. Ansonsten müssen E-Scooter mit Bremsen, Beleuchtung vorn und hinten, funktionierenden Bremsen und einer Klingel ausgestattet sein und dürfen nicht schneller als 20 Stundenkilometer fahren. Alexander Albert der zuständige Sachbearbeiter bei der Polizei Bayreuth Stadt:
Aktuell ist es aber so, dass die Rechtslage besagt, dass E-Scooter in der Fußgängerzone gar nicht fahren dürfen. Das ist aktuell nur den Radfahrern vorbehalten. Diesbezüglich gab es aber eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung, die ab nächsten Jahr in Kraft tritt. Dort soll dann auch E-Scootern das Befahren der Fußgängerzone erlaubt werden. Jedoch ist es möglich, dass die Kommune dies noch unterbindet, was in Bayreuth allerdings noch nicht entschieden ist.
stk