Tod im Wunsiedler Kinderheim: Das fordern Staatsanwaltschaft und Verteidigung

06. März 2024 , 17:56 Uhr

Am Landgericht Hof haben die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwälte heute (06.03.) die Plädoyers im Prozess um das getötete Mädchen in einem Wunsiedler Kinderheim gesprochen. Ein 26-Jähriger muss sich dort verantworten, weil er die Zehnjährige vor ihrem Tod vergewaltigt haben soll. Für den Tod des Mädchens soll hingegen ein heute Zwölfjähriger verantwortlich sein.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten zehn Jahre Gefängnis, unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung. Die Verteidigung fordert sechs Jahre. Die Anwältin des Vaters des toten Mädchens wünscht sich, dass der Angeklagte für die sexuellen Delikte, die er dem Mädchen angetan haben soll, die höchstmögliche Strafe erhält.

Der Anwalt des zwölfjährigen Jungen, der das Mädchen getötet haben soll, will ein gerechtes Urteil. Der Junge soll das Mädchen nach der Vergewaltigung erdrosselt haben, beschuldigt den Angeklagten aber ihn zu der Tat angestiftet zu haben. Diese Aussage des Jungen reicht laut der Staatsanwaltschaft aber nicht aus, um die Anstiftung zum Mord zu beweisen. Gerichtssprecher Matthias Kreß:

„Der Verteidiger des Angeklagten betont in seinem Plädoyer, dass der Angeklagte mit der Tötung des Mädchens nichts zu tun habe. Es gebe hierfür keine objektiven Beweismittel. Zudem sei auch die Aussage des zwölfjährigen Nebenklägers dahingehend nicht belastbar.“

Das Urteil in dem Fall soll am 20. März gesprochen werden.

 

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