Tipps zum Heizen mit festen Brennstoffen

08. Oktober 2026 , 14:10 Uhr

Zum Beginn der Heizperiode gibt das Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Bayreuth Tipps zum umweltgerechten Heizen in Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe.

Beim Verbrennen von lackierten, lasierten, mit Kunststoff beschichteten oder mit Schutzmitteln gegen Pilz- und Schädlingsbefall behandelten Hölzern sowie von Spanplatten werden akut giftige und krebserregende Stoffe wie Salzsäuredämpfe, Dioxine und Furane freigesetzt. Diese Materialien dürfen daher nicht in den üblicherweise zur Gebäudeheizung verwendeten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe eingesetzt werden. Außerdem führt das Verbrennen von derartig behandelten Hölzern häufig zu erheblichen Belästigungen der Umgebung durch Geruch und Rauch und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen dürfen übliche Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nur mit folgenden Brennstoffen beheizt werden: Steinkohlen, nicht pechgebundenen Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks, Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks, Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf, Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts, naturbelassene Holzstücke einschließlich Rinde beispielsweise in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, Reisig und Zapfen sowie Presslingen aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts oder Holzpellets.

Naturbelassenes Holz, Holzbriketts und -pellets dürfen in Feuerungsanlagen nur eingesetzt werden, wenn ihr Feuchtegehalt unter 25 Prozent bezogen auf das Trocken- oder Darrgewicht des Brennstoffs liegt. Die Feuerungsanlage muss nach den Angaben des Herstellers errichtet und betrieben werden und für den jeweiligen Brennstoff geeignet sein.

In der Bundes-Immissionsschutzverordnung sind für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 kW oder mehr (ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen) Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid, gestuft nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt. Diese Feuerungsanlagen müssen vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger regelmäßig überwacht werden.

Weitere Informationen gibt es vom jeweils zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder vom Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Telefon 0921 25 2017, 25-1118 oder 25-1385.

red

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