Immer mehr Kunden der Stadtwerke Bayreuth melden Betrugsversuche am Telefon. Die Masche ist immer ähnlich – mit angeblich günstigen Angeboten oder sogar Drohungen versuchen die Anrufer, an die Zählernummer zu kommen. Laut Vertriebsleiter Michael Schuhmann geben sich manche sogar als Stadtwerke-Mitarbeiter aus. Mit den erbeuteten Daten können die Betrüger dann ungewollt einen Anbieterwechsel auslösen. Wer nicht rechtzeitig widerspricht, sitzt plötzlich in einem neuen Vertrag. Die Stadtwerke raten dringend: Keine sensiblen Daten herausgeben! Ein echter Mitarbeiter schließt am Telefon oder an der Haustür keine Verträge ab. Und auch wenn die Vertragsbestätigung schon im Briefkasten liegt: Innerhalb von 14 Tagen kann man problemlos widerrufen – am besten per Einschreiben. Und: solche Anrufe immer den Stadtwerken melden! So können sie gegen die betrügerischen Anbieter vorgehen.
Tipps der Stadtwerke Bayreuth:
- Kaltakquise ist verboten: Weisen Sie die Anrufer darauf hin, dass Sie nicht angerufen werden dürfen, ohne dass Sie sich vorher dazu bereit erklärt haben.
- Seien Sie skeptisch: Ein Mitarbeiter der Stadtwerke Bayreuth würde nie mit Privatkunden einen Vertrag per Telefon oder an der Haustür mit Ihnen abschließen.
- Geben Sie auf keinen Fall Daten heraus: Daten wie Zählernummer, Kundennummer, Bankverbindung u.Ä. können die Anrufer nutzen, um einen Stromanbieterwechsel anzustoßen.
- Notieren Sie den Namen des Anrufers, den Firmennamen und die Telefonnummer: Kontaktieren Sie die Stadtwerke, denn die Hinweise sind sehr wertvoll. Im Idealfall helfen Sie, die unseriösen Unternehmen vor Gericht ziehen zu können.
- Auftragsbestätigung schriftlich widersprechen: Sie haben nur eine zweiwöchige Widerspruchsfrist. Widersprechen Sie also umgehend in schriftlicher Form und schicken Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen. Gerne helfen Ihnen die Stadtwerken Bayreuth dabei (Telefon 0921/600-549).
- Beschweren Sie sich bei der Bundesnetzagentur: Telefonische Kaltakquise ist verboten: Eine Erläuterung, wie Sie sich beschweren können, finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur. (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html)
fh