Erst Schnee, dann Tauwetter. Damit steigt das Risiko von Dachlawinen. Grundsätzlich ist der Eigentümer für die Absicherung seiner Immobilie verantwortlich und er kann auch haften, falls durch eine Dachlawine etwas kaputtgeht. Das gilt auch für Dachlawinen an Mehrfamilienhäusern. Bei Reihenhäusern kann der Vermieter die Sicherungspflicht auch auf den Mieter übertragen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Das sagt der Hofer Rechtsanwalt Hergen von Varel. Absichern kann mansich schon, bevor eine Dachlawine runterkommt: Droht der Schnee auf privatem Grund zu landen, könnt zum Beispiel mit Warnschildern. Bei einer Gefährdung von öffentlichen Straßen kann man dazu verpflichtet werden, Schneefangsysteme anzubringen.
red