Unter neuem Oberbürgermeister

Surfen auf der Münchner Eisbachwelle wieder erlaubt

08. Mai 2026 , 16:01 Uhr

Lange durfte auf der berühmten Eisbachwelle in München nach einem tödlichen Unglück offiziell nicht gesurft werden. Jetzt hat der neue Oberbürgermeister Dominik Krause die Welle wieder freigegeben.

Auf der Eisbachwelle im Englischen Garten in München ist ab sofort das Surfen wieder erlaubt. Der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) gab die Welle mit Veröffentlichung einer angepassten Allgemeinverfügung wenige Stunden nach dem Beschluss über die Bildung der neuen Rathauskoalition frei.

«Das Surfen am Eisbach ist Teil des Münchner Lebensgefühls, die Eisbachwelle ist ein Wahrzeichen der Stadt München», erklärte Krause. Von Beginn an sei es sein Ziel gewesen, «die Welle so bald wie möglich zu öffnen». Für den Schritt habe er mit Vertretern der Münchner Surfcommunity, die sich in zwei Vereinen zusammengeschlossen habe, zusammengearbeitet.

Nur erfahrene Surfer dürfen auf die Welle

Laut der Allgemeinverfügung dürfen «geübte und erfahrene Flusssurfer auf eigene Gefahr» an der Welle surfen, und zwar nur bis 22.00 Uhr. Die Regeln schreiben außerdem Sicherheitsmaßnahmen vor, darunter die Nutzung einer Sicherungsleine am Surfbrett, die sich bei starkem Zug selbst öffnet. So soll verhindert werden, dass ein Surfer in der Strömung mit seinem Brett unter Wasser gezogen wird.

Ein solcher Unfall hatte im April vergangenen Jahres zur Sperrung der Welle geführt: Damals wurde eine 33 Jahre alte Surferin unter Wasser gedrückt, weil sich die Leine unter Wasser verfangen hatte. Die Frau starb später im Krankenhaus. Eine konkrete Ursache für den Unfall konnte nicht ermittelt werden.

In der Folgezeit war das Surfen wieder gestattet, zuletzt vom abgelösten Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) aber verboten worden. Nach der sogenannten Bachauskehr im vergangenen Herbst war die Welle durch einen Mangel an natürlichen Hindernissen im Flussbett verschwunden. Unbekannte brachten in der Folge mehrmals künstliche Hindernisse ein, die dann wieder entfernt wurden. Solange es auf dem Bach eine Welle gab, wurde dort auch wieder gesurft – illegal.

Quelle: dpa

 

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