Immer wieder melden Kunden der Stadtwerke Bayreuth Betrugsversuche. Anrufer oder Besucher an der Haustüre geben sich als Stadtwerke-Mitarbeiter aus, um an die Zählernummer zu kommen. Damit können die Betrüger dann ungewollt einen Anbieterwechsel auslösen. Stadtwerke Pressesprecher Jan Koch:
Sollte es jetzt aber zum Wechsel des Energieanbieters gekommen sein und Sie wollten das gar nicht, dann haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Widerruf einzureichen. Tun Sie das am besten in Schriftform, eventuell sogar per Einschreiben – so können Sie diesen ungewollten Wechsel rückgängig machen. Wenn Sie möchten, unterstützen auch wir, die Stadtwerke Bayreuth, dabei sehr gern.
Die Stadtwerke warnen: Ein echter Mitarbeiter schließt am Telefon oder an der Haustür keine Verträge ab. Und: solche Anrufe immer der Bundesnetzagentur melden – denn telefonische Kaltakquise ist verboten! So können die betrügerischen Anbieter zur Rechenschaft gezogen werden.
Weitere Tipps der Stadtwerke Bayreuth:
- Kaltakquise ist verboten: Weisen Sie die Anrufer darauf hin, dass Sie nicht angerufen werden dürfen, ohne dass Sie sich vorher dazu bereit erklärt haben.
- Seien Sie skeptisch: Ein Mitarbeiter der Stadtwerke Bayreuth würde nie mit Privatkunden einen Vertrag per Telefon oder an der Haustür mit Ihnen abschließen.
- Geben Sie auf keinen Fall Daten heraus: Daten wie Zählernummer, Kundennummer, Bankverbindung u.Ä. können die Anrufer nutzen, um einen Stromanbieterwechsel anzustoßen.
- Notieren Sie den Namen des Anrufers, den Firmennamen und die Telefonnummer: Kontaktieren Sie die Stadtwerke, denn die Hinweise sind sehr wertvoll. Im Idealfall helfen Sie, die unseriösen Unternehmen vor Gericht ziehen zu können.
- Auftragsbestätigung schriftlich widersprechen: Sie haben nur eine zweiwöchige Widerspruchsfrist. Widersprechen Sie also umgehend in schriftlicher Form und schicken Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen. Gerne helfen Ihnen die Stadtwerken Bayreuth dabei (Telefon 0921/600-549).
- Beschweren Sie sich bei der Bundesnetzagentur: Telefonische Kaltakquise ist verboten: Eine Erläuterung, wie Sie sich beschweren können, finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur. (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html)
fh