Stadt Bayreuth erinnert an Sonderregelungen zu Mariä Himmelfahrt

08. August 2024 , 11:13 Uhr

Am 15. August ist Mariä Himmelfahrt – in den überwiegend katholischen Gemeinden im Raum Bayreuth ein gesetzlicher Feiertag. Die Stadt Bayreuth zählt zwar nicht dazu, trotzdem gibt es auch hier an Mariä Himmelfahrt ein paar Sonderregelungen. Darauf macht die Stadt Bayreuth aufmerksam. Von 7 bis 11 Uhr sind alle Aktivitäten in der Nähe von Kirchen, die Lärm erzeugen, nicht erlaubt. Katholische Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, an diesem Tag nicht zur Arbeit zu gehen. Hier gibt es allerdings ein paar Einschränkungen, zum Beispiel wenn die Tätigkeit dazu dient, einen laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Feiertag ist am 15. August zum Beispiel in Pegnitz, Hollfeld und Fichtelberg. Unter anderem in Bad Berneck, Goldkronach und Weidenberg ist Mariä Himmelfahrt ein ganz normaler Arbeitstag.

Das Landratsamt Bayreuth teilt mit, dass die Bürgerbusse aufgrund des regional beschränkt in den überwiegend katholischen Gebieten begangenen Feiertags Mariä Himmelfahrt teilweise nicht verkehren. Es entfallen am Donnerstag, den 15. August 2024, die Routen im Fichtelgebirge mit Ziel Gefrees sowie die Routen in der Fränkischen Schweiz mit den Zielen Waischenfeld und Pottenstein. Die Bürgerbusse nach Creußen und Weidenberg sind an diesem Tag wie gewohnt im Einsatz.

mz – red

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