Kinder- und Jugendschutz

Social Media unter 13 tabu - Kabinett plant Übergangsregeln

14. Oktober 2026 , 13:44 Uhr

EU-weite Regeln für Social-Media-Nutzung rücken nach Angaben von Familienministerin Prien näher. Die Regierung will aber auch eigene Regeln ergänzend auf den Weg bringen, beschloss das Kabinett.

Plattformen wie TikTok, Snapchat oder Instagram sollen für Kinder unter 13 Jahren in Deutschland künftig tabu sein. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin Eckpunkte für Übergangsregeln, bis entsprechende EU-weite Social-Media-Beschränkungen in Kraft sind. Diese hatte die EU-Kommission im September angekündigt. Wegen der Abstimmungen im EU-Parlament und zwischen den Mitgliedsstaaten könnte es theoretisch lange dauern, bis es tatsächlich dazu kommt. 

Bundesfamilienministerin Karin Prien zeigte sich zwar optimistisch, dass es zügig geht. Sie gehe davon aus, dass im kommenden Jahr auf EU-Ebene eine Regelung erreicht werden könne, sagte die CDU-Politikerin in Berlin. Man warte aber nicht ab, fügte sie hinzu. In Deutschland ist demnach eine Reform des Jugendschutzgesetzes geplant. Ziel sei ein Kabinettsbeschluss noch in diesem Jahr. Bevor die Gesetzgebung in Bundestag und Bundesrat abgeschlossen ist, dauere es dann noch ein paar Monate.

Verbot bis 13, danach Stufenmodell

Die geplante Regelung werde Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke «grundsätzlich untersagen», hieß es. Ausnahmen solle es für nachweislich kindgerechte Angebote geben. Für 13- bis 18-Jährige sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Das ähnelt, wie auch das geplante Verbot unter 13, den Plänen der EU-Kommission, wonach Jugendliche ab 13 «Mini-Konten» nutzen sollen dürfen, die von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden, mit begrenzten Funktionen und einer Beschränkung auf eine Stunde pro Tag. 

Die großen Plattformen sehen schon jetzt in ihren Geschäftsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Die Internetwächter in Brüssel hatten jedoch wiederholt kritisiert, dass diese Altersgrenze nicht richtig durchgesetzt werde. Das soll sich durch die geplanten EU-weiten Vorgaben ändern – die Plattformen sollen in die Pflicht genommen werden. 

Deutschland kann zwar grundsätzlich selbst Regeln für die Nutzung durch Kinder und Jugendliche erlassen. Eine verpflichtende Alterskontrolle durch die großen Plattformen kann jedoch nur die EU auf Grundlage ihrer Digitalgesetze durchsetzen.

Sorge vor körperlichen und psychischen Schäden 

In ihren Eckpunkten begründet die Bundesregierung die geplanten Einschränkungen unter anderem damit, dass mittlerweile jedes vierte Kind problematische Nutzungsmuster in den sozialen Netzwerken zeige. «Das hat tiefgreifende Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit, das Wohlbefinden, die schulischen Leistungen und die sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen.» Insbesondere die Lesekompetenz lasse nach, die Voraussetzung für Bildungserfolg, politische, gesellschaftliche und ökonomische Teilhabe sei.

Verwiesen wird außerdem auf Gefahren durch Mobbing und Hassrede im Netz, die Konfrontation mit Gewalt- oder Missbrauchsabbildungen, Extremismus und sogenanntes Cyber-Grooming – also die gezielte Kontaktanbahnung durch Erwachsene unter falscher Identität, etwa mit dem Ziel sexuellen Missbrauchs.

Bei der Abstimmung über die EU-weiten Social-Media-Regeln will sich die Bundesregierung laut ihrem Eckpunktepapier für ein Verbot suchtfördernder Designs einsetzen. In Anwendungen sollen etwa algorithmische Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert sein müssen – also auf das Verhalten der Nutzer zugeschnittene Empfehlungen. Die EU plant beispielsweise, dass Funktionen wie endloses Scrollen oder das automatische Abspielen von Videos deaktiviert sind.

KI-Seepferdchen und Aufsichtspflicht

Die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte für mehr Kinder- und Jugendmedienschutz sehen auch die Einführung eines «KI-Seepferdchens» im Grundschulalter vor, ein Zertifikat ähnlich dem Schwimmabzeichen («Seepferdchen»), damit Kinder früh lernen, welche Möglichkeiten und Gefahren Künstliche Intelligenz birgt. Zudem soll die Aufsichtspflicht der Eltern im Bürgerlichen Gesetzbuch mit Blick auf Anwendungen im Netz konkretisiert werden. Hauptverantwortlich seien zwar die Plattformbetreiber. «Abhängig von Alter und Reifegrad des Kindes bleibt es aber auch Aufgabe der Eltern, die Mediennutzung ihrer Kinder ergänzend zu beaufsichtigen.»

Quelle: dpa

 

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