Silvester-Feuerwerksverbot für Bayreuther Innenstadt

15. Dezember 2023 , 09:12 Uhr

Auch in diesem Jahr gilt ein Silvester-Feuerwerksverbot für die Bayreuther Innenstadt. Darauf weist die Stadt aktuell schonmal hin. Der Haupt- und Finanzausschuss hat das Verbot im November beschlossen. Es gilt für weite Teile der historischen Innenstadt, unter anderem die Friedrichstraße, das Gassenviertel und der Hofgarten. Grund ist der Schutz der Gebäude, wie dem Markgräflichen Opernhaus zum Beispiel vor Brandgefahr aber auch die Verletzungsgefahr und der enorme Müll, der in der Innenstadt entsteht. Die Verbotszone ist an Silvester auch ausgeschildert.

Die gesamte Mitteilung der Stadt Bayreuth:

Die Stadt Bayreuth erlässt zum Jahresende erneut ein Verbot fürs Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr. Das Verbot, das der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats bereits im November beschlossen hat, gilt für weite Teile der historischen Innenstadt mit einem sensiblen Bestand an Gebäuden, so etwa für die Opernstraße mit dem UNESCO-Welterbe Markgräfliches Opernhaus, für die historische Friedrichstraße, aber auch für das historische Gassenviertel und den Hofgarten.

Das Feuerwerksverbot gilt von Sonntag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Montag, 1. Januar, 24 Uhr. Es erstreckt sich auf handelsübliche Kleinfeuerwerke wie zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien und Ähnliches. Mit einer Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen wird an Silvester und Neujahr auf die Regelung hingewiesen.
Die Beweggründe für das Böllerverbot liegen im Bereich des Brand- und Gebäudeschutzes, aber auch im Schutz vor Verletzungen, da bei Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt schnell dicht gedrängte Menschenansammlungen entstehen. Die Verletzungsgefahr durch Böller und Raketen ist dementsprechend hoch.

Die Gebäude in der Maximilianstraße und in den Seitengassen sind zudem besonders brandempfindlich. Aufgrund der dortigen geschlossenen Bauweise besteht die Gefahr, dass sich ein Brand schnell auf andere Gebäude ausbreitet. Durch die dichte Bebauung und die engen Gassen sind die Häuser für die Feuerwehr zum Teil schwer zugänglich. Besonders gefährdet sind auch die bestehenden Flachdächer, historischen Innenhöfe mit Holzveranden oder Dachterrassen, da abgebrannte, noch glimmende Feuerwerkskörper dort liegen bleiben und somit leicht ein Brand entstehen kann. Nicht zuletzt befinden sich in der historischen Innenstadt zahlreiche Baudenkmäler, die vor Bränden zu schützen sind.
Ein weiterer Aspekt für das Verbot: Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird Feinstaub freigesetzt und es entsteht eine enorme Menge Müll.

Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass das Abbrennen von Silvesterböllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder-, Alten- und Pflegeheimen ebenfalls verboten ist. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, auch in der Nähe des Tierparks Röhrensee, des Tierheims und des Umweltinformationszentrums Lindenhof keine Feuerwerkskörper abzubrennen und Rücksicht auf den dortigen Tierbestand zu nehmen.

bea

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