Anwerbeabkommen von 1955

Rund 67.000 frühere italienische Gastarbeiter in Deutschland

17. Dezember 2025 , 12:26 Uhr

Vor 70 Jahren kamen die ersten Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen aus Italien nach Deutschland. Zehntausende von ihnen leben bis heute hier.

Vor rund 70 Jahren ist das deutsch-italienische Anwerbeabkommen geschlossen worden – und auch heute leben noch Zehntausende ehemalige italienische Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Deutschland. 2024 waren es 67.000 Menschen, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilt. Sie waren zwischen 1955 und 1973 nach Deutschland eingewandert, um dort zu arbeiten.

Deutschland und Italien hatten am 20. Dezember 1955 ein Abkommen über die Anwerbung und Vermittlung von italienischen Arbeitskräften geschlossen. Anschließend suchten hunderttausende Menschen aus Italien ihr Glück in Deutschland.

Insgesamt rund 650.000 aus Italien stammende Menschen 

Insgesamt lebten 2024 rund 650.000 Menschen mit italienischer Einwanderungsgeschichte in Deutschland, wie das Bundesamt anlässlich des anstehenden Jahrestags mitteilte. 72 Prozent von ihnen waren selbst eingewandert, 28 Prozent wurden in Deutschland geboren. Knapp ein Viertel (24 Prozent) von ihnen sind in der Zeit des Anwerbeabkommens von 1955 bis 1973 zugezogen. 

Die in Italien geborenen und eingewanderten Menschen lebten 2024 seit durchschnittlich 30,3 Jahren in Deutschland. Als Hauptgründe, nach Deutschland einzuwandern, wurden Erwerbstätigkeit, Familie und Bildung angegeben, wie das Bundesamt mitteilte.

Arbeit in der Gastronomie und Reinigungsberufen

Menschen mit italienischer Einwanderungsgeschichte stellten vergangenes Jahr 0,9 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland. Sie arbeiteten den Angaben zufolge vor allem in der Gastronomie, der Speisezubereitung sowie in Reinigungsberufen und der Metallbearbeitung.

Beim Anwerbeabkommen ging es Italien damals darum, die Arbeitslosigkeit im Süden des Landes zu lindern. Deutschland setzte angesichts der boomenden westdeutschen Wirtschaft darauf, mit Gastarbeitern den Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Das Abkommen war das erste seiner Art für die Bundesrepublik Deutschland und diente anschließend als Vorbild für spätere Abkommen, etwa mit der Türkei, Griechenland und Spanien.

Quelle: dpa

 

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