Bundesgerichtshof

Rechtsstreit um Online-Diagnosen wird Fall für EuGH

26. März 2026 , 10:02 Uhr

Online-Diagnose per Fragebogen - reicht das für eine sichere Behandlung? Warum jetzt Europas höchste Richter gefragt sind.

Im Rechtsstreit um Werbung für Online-Diagnosen durch Ärzte in Irland muss eine entscheidende Frage auf europäischer Ebene geklärt werden. Es geht dabei um die Reichweite der Dienstleistungsfreiheit, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte. Er legt einen Fall um das in München gegründete Gesundheitsunternehmen Wellster Healthtech dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. 

Verband klagt wegen Werbeverbots

Dieses vermittelt übers Internet ärztliche Beratung und Medikamente – etwa für Erektionsstörungen. Patienten füllen dazu einen Fragebogen aus und bekommen eine «Online-Diagnose» von einem kooperierenden Arzt in Irland. Dem Anbieter zufolge ist ein Gespräch möglich, aber nicht zwingend.

Der Verband Sozialer Wettbewerb, zu dessen Mitgliedern Ärztekammern und Kliniken zählen, sieht in der Werbung für dieses Angebot einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Danach ist Werbung für Fernbehandlungen grundsätzlich verboten – es sei denn, sie erfolgt «unter Verwendung von Kommunikationsmedien», und ein persönlicher Kontakt mit dem Arzt ist nach «allgemein anerkannten fachlichen Standards» nicht nötig. 

Das Landgericht München hatte die Klage abgewiesen. In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht München ihr 2024 aber statt. Weil bei den betroffenen Krankheitsbildern auch psychische Ursachen und psychotherapeutische Maßnahmen denkbar seien, sei ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient zur Diagnose und Behandlung erforderlich, entschied der Senat. Wellster Healthtech legte Revision ein, so dass der BGH den Fall im Februar verhandelte.

Wellster begrüßt Entscheidung 

Das in Deutschland geltende Verbot geht nach Feststellung des ersten Zivilsenats zulasten der Ärzte in Irland. «Es stellt sich daher die Frage, ob eine solche Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit wegen des mit einer Fernbehandlung verbundenen besonderen Gefahrenpotentials aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sein kann.» (Az. I ZR 118/24)

Wellster-Gründer und -Geschäftsführer Manuel Nothelfer begrüßte, dass der BGH das Thema Telemedizin auf europäische Ebene hebt. «Für Anbieter, Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten braucht es hier klare, europaweit nachvollziehbare Regeln.» Transparente Information über telemedizinische Angebote sei zentraler Bestandteil von Patientensicherheit. Seriöse Anbieter müssten sichtbar kommunizieren dürfen.

Quelle: dpa

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