Polizeibericht 21.5.2024

21. Mai 2024 , 10:44 Uhr

Ohne Führerschein zur Gerichtsverhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

A9 / Bayreuth. Wenig dazu gelernt hatte am frühen Dienstagmorgen ein 22-jähriger Autofahrer aus Baden-Württemberg. Der BMW des jungen Mannes sollte am Rastplatz Sophienberg durch eine Streife der Verkehrspolizei Bayreuth einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Unmittelbar vor der Kontrolle auf dem Parkplatz sprangen alle drei Insassen, inklusive dem Fahrer des PKW, über die Beifahrerseite aus dem stehenden Fahrzeug. Der Grund für die durchaus sportliche Einlage war schnell gefunden. Wie sich herausstellte war der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, diese war ihm bereits entzogen worden. Der Beifahrer hingegen war im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, er durfte die Fahrt fortsetzten und der 22-jährige Fahrer konnte seinen Gerichtstermin, wegen Fahrens ohne Führerschein, noch rechtzeitig wahrnehmen. Er muss sich nun wiederholt wegen des gleichen Vergehens verantworten.

 

Ohne Zulassung und trotz Führerscheinentzug auf der A9

A9 / Bayreuth. Am späten Montagabend wurden Beamte der Verkehrspolizei Bayreuth auf der A9 auf einen schwarzen Mercedes mit Münchener Zulassung aufmerksam. Bei der anschließenden Kontrolle gab der allein reisende 19-jährige zunächst falsche Personalien an und konnte auch keinerlei Dokumente vorweisen, wie sich herausstellte nicht ohne Grund. Auch ihm war die Fahrerlaubnis bereits wieder entzogen worden, zudem hatte er an dem PKW die Kennzeichen seines alten Mercedes angebracht. Der PKW wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bayreuth sichergestellt, da der 19-jährige bereits mehrfach ohne Fahrerlaubnis gefahren war und wenig Einsicht zeigte. Seinen Unmut über die Maßnahmen äußerte der junge Mann mit Beleidigungen gegenüber den Polizeibeamten. Gegen den Fahrer wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung sowie Beleidigung ermittelt.

 

Mit gefälschten Apple Produkten im Gepäck unterwegs

A9/ Himmelkron. Am Sonntagmittag wurde ein 44-jähriger Italiener auf dem Weg Richtung Berlin an Anschlussstelle Bad Berneck/Himmelkron mit seinem PKW einer Kontrolle unterzogen. In seinem Reisegepäck konnte diverse Zubehör-Artikel der Firma „Apple“ festgestellt werden. Wie sich herausstellte handelte es sich dabei um gefälschte Waren aus Asien mit einem geschätzten Marktwert von ca. 45.000,- Euro. Der „Händler“ muss sich nun wegen eines Vergehens nach dem Markengesetz und versuchten Betruges verantworten. Nachdem er eine Sicherheit in Höhe eines vierstelligen Betrages geleistet hatte, durfte er seine Reise fortsetzten, jedoch ohne Verkaufsware. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth ordnete die Sicherstellung der gefälschten Produkte an.

 

Ohne Führerschein auf dem Weg zur Arbeit

A9/Pegnitz. Bereits am vergangenen Montag war ein 35-jähriger Arbeiter aus Süddeutschland ohne gültige Fahrerlaubnis mit seinem Firmentransporter unterwegs. Dem Fahrer war die Fahrerlaubnis bereits 2023 auf Grund zu vieler Punkte in Flensburg entzogen worden. Die Weiterfahrt wurde dem Transporterfahrer untersagt, er muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

 

Ohne Fahrerlaubnis aber dafür unter Drogeneinfluss unterwegs

A9/ Pegnitz. Am frühen Dienstagmorgen wurde an der Rastanlage Fränkische Schweiz ein 50-jähriger Rentner aus Oberbayern einer Verkehrskontrolle unterzogen. Er konnte lediglich eine ungültige internationale serbische Fahrerlaubnis vorweisen. Zudem verlief ein Drogenvortest beim Fahrer positiv und lies auf den Konsum von Cannabis und Cocain schließen. Der Fahrer musste sich einer Blutentnahme unterziehen und muss nun mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss rechnen. Der Fahrzeughalter war Beifahrer und muss sich ebenfalls wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Für beide Fahrzeuginsassen endete die Fahrt an der Rastanlage, da auch der Beifahrer nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

 

Keine Aufzeichnungen über Lenk-und Ruhezeiten geführt.

A9 / A70. In der vergangenen Woche wurden mehrere Fahrzeuge aus dem gewerblichen Güterverkehr im Bereich bis 3,5 Tonnen kontrolliert. Insgesamt konnten hier fünf Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz festgestellt werden, da keiner der Fahrer Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten führte. Die Fahrer erwartet nun ein Bußgeldverfahren.

 

Drei Einbrüche in Geschäftsräume

BAYREUTH. Unbekannter bricht in Geschäftsräume ein und entwendet Bargeld.

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, verschaffte ein Einbrecher sich Zugang zu einem Friseursalon, einem Lebensmittelgeschäft und einer Gesundheitspraxis in der Bahnhofstraße in Bayreuth. Der Unbekannte hebelte hierfür Türen bzw. Fenster auf, durchwühlte die Geschäftsräume und erbeutete Bargeld in Höhe von insgesamt knapp 700 Euro. Es entstand ein Sachschaden von mehr als 1000 Euro. Die Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt hat die Ermittlungen aufgenommen. In einem Fall sind Videoaufzeichnungen vom Täter vorhanden. Sollte jemand in der Nacht von Donnerstag auf Freitag im Bereich der Bahnhofstraße Feststellungen getroffen haben, die mit den Einbrüchen in Zusammenhang stehen könnten, wird gebeten, sich mit der Polizei Bayreuth-Stadt unter der Telefonnummer 0921-5062130 in Verbindung zu setzen.

 

Mit Promille und entwendetem Rad unterwegs

BAYREUTH. Kuriose Entdeckung im Rahmen der Streifenfahrt.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, fiel einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt ein Mann auf, der nachdem er den Streifenwagen erblickt hatte, vom Fahrrad sprang und dieses versuchte unauffällig loszuwerden. Nach Ansprache stellte sich heraus, dass der 35 Jährige alkoholisiert war und sich nach dem Kneipenbesuch kurzerhand dazu entschloss, den Heimweg mittels eines Fahrrads zu verkürzen. Nachdem er selbst jedoch kein Fahrrad dabei hatte, entwendete er einen vor der Bar abgestellten Drahtesel. Neben der Tatsache, dass der Mann nicht sehr weit kam und sich sicher keine Zeit gespart hat, erwartet ihn nun auch noch ein Strafverfahren. Da der Eigentümer des Fahrrads nicht ausfindig gemacht werden konnte, wurde dieses durch die Polizeibeamten sichergestellt. Der Eigentümer kann dieses bei der Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt abholen.

red

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