Polizeibericht 15.02.

15. Februar 2026 , 10:06 Uhr

Alkoholisiert am Steuer

GEFREES; LKR Bayreuth. In den Morgenstunden des Sonntags (15.02.), kontrollierten die Beamten der Polizeiinspektion Bayreuth-Land gegen 02:45 Uhr einen 43-jährigen Pkw-Fahrer. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch bei dem Mann wahrnehmen, weshalb vor Ort ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Der Test ergab schließlich 1,30 Promille und bestätigte damit den Verdacht der kontrollierenden Beamten. Dem 43-Jährigen wurde zunächst die Weiterfahrt mit seinem Pkw untersagt. Hinzu kam die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel und seines Führerscheins. Der 43- Jährige musste sich außerdem einer Blutentnahme im Klinikum unterziehen. Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr.

 

Reh angefahren und verletzt zurückgelassen

ALTDROSSENFELD / NEUENREUTH AM MAIN.

Ein verletztes Reh beschäftigte am Sonntagmorgen die Polizei. Nachdem es angefahren wurde, flüchtete das Tier in ein Waldstück.

Am Sonntagmorgen (15.2.) wurde der Polizei ein verletztes Reh zwischen Muckenreuth und Neuenreuth a. Main gemeldet. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer hatte das Tier zuvor offenbar bei einem Wildunfall erfasst, sich allerdings nicht darum gekümmert. Das Reh wurde dabei erheblich verletzt und zog sich in ein angrenzendes Waldgebiet zurück. Nachdem es die Polizeibeamten vor Ort nicht mehr auffinden konnten, übernahm ein zuständiger Jagdpächter die Nachsuche, um weiteres Leid zu verhindern.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei eindringlich auf Nachfolgendes hin: Wer ein Wildtier anfährt und hierbei verletzt oder tötet, ist verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen oder dies beim zuständigen Revierinhaber anzuzeigen. In jüngster Zeit mehren sich insbesondere im Bereich der Polizeiinspektion Kulmbach Fälle, bei denen Kollisionen mit Wild nicht gemeldet werden, sondern die Tiere verletzt am Straßenrand oder als Hindernis auf der Straße zurückgelassen werden. Dies stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jagdrecht dar, unabhängig von einem möglichen Schaden am eigenen Fahrzeug. Zudem können weitere Straftatbestände, etwa ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, vorliegen, was ein entsprechendes Strafmaß nach sich zieht.

Die Beamten der Polizeiinspektion Kulmbach weisen darauf hin, dass Wildunfälle jederzeit passieren können. Entscheidend ist jedoch das Verhalten danach. Wer Verantwortung übernimmt und den Vorfall meldet, hilft unnötiges Leiden zu verhindern. Die Polizei appelliert an alle Führer von Kraftfahrzeugen, bei Wildunfällen besonnen zu handeln, die Unfallstelle abzusichern und unverzüglich die Polizei zu informieren.

red

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