Restalkohol bei Fahrtantritt unterschätzt
Pegnitz/Trockau. Am Sonntagvormittag (11.1.) wurde gegen 10:15 Uhr ein Wohnmobil einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der 45-jährige Fahrer räumte ein, in der Nacht Alkohol konsumiert zu haben. Nachdem er in seinem Fahrzeug geschlafen hatte, fühlte er sich bereit um nach Hause zu fahren. Ein Atemalkoholtest ergab jedoch einen Wert von 1,2 Promille. Nun wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt. Der Fahrzeugführer muss sich nun wegen eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr nach dem Strafgesetzbuch verantworten. Dieses führt regelmäßig zum Entzug der Fahrerlaubnis und einer empfindlichen Geldstrafe in Höhe von mehreren Monatseinkünften. Die ebenfalls im Fahrzeug befindliche Ehefrau war fahrtüchtig und setzte die Fahrt fort.
Pegnitz/B2: In der Nacht von Sonntag auf Montag (12.1.) wurde gegen 00:40 Uhr der 62-jährige Fahrer eines Pkw auf der Bundesstraße 2 einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es war deutlicher Alkoholgeruch wahrnehmbar. Der gerichtsverwertbare Test am Alkomaten auf der Dienststelle ergab einen Wert von 0,54 Promille. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Der Fahrzeugführer war bereits auf dem Weg zur Arbeit und hatte ebenfalls seinen Alkoholkonsum vom Vorabend unterschätzt. Er muss sich nun wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz verantworten. Diese wird regelmäßig mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, sowie einem Monat Fahrverbot geahndet.
red