Lkw-Fahrer ohne erforderliche Genehmigung unterwegs
A70/Harsdorf. Ein türkischer Lkw-Fahrer führte die erforderliche behördliche Erlaubnis für den gewerblichen Straßengüterverkehr nicht mit und musste daher eine hohe Sicherheitsleistung zahlen.
Am Dienstagmorgen (9.12.) stellte eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Bayreuth auf der A70 in Richtung Bayreuth einen Lkw mit türkischer Zulassung fest. Bei der Kontrolle am Autohof Himmelkron konnte der 50-jährige türkische Fahrer keine CEMT-Genehmigung vorweisen, welche für den gewerblichen Straßengüterverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten erforderlich ist. Im Weiteren stellte sich heraus, das Unternehmen verfügt über eine solche Genehmigung gar nicht. Um eine Weiterfahrt bis zur Vorlage der erforderlichen Erlaubnis zu unterbinden, wurden die Kennzeichen des Lkw sichergestellt.
Nachdem der Fahrer einige Stunden später die Erlaubnis vorzeigen konnte und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.650 Euro gezahlt hatte, bekam er seine Kennzeichen zurück und konnte seine Fahrt fortsetzen.
Porsche wurde Weitertransport untersagt
A9/Bayreuth. Der Transport eines außergewöhnlichen Porsche von Hamburg nach Kitzbühel wurde untersagt, da das Zugfahrzeug nicht ordnungsgemäß ausgerüstet war.
Am Dienstgag gegen 13:00 Uhr stellten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Bayreuth an der Anschlussstelle Bayreuth-Süd einen Transporter fest, auf dessen Anhänger der Porsche eines Luxusautohauses von Hamburg nach Kitzbühel transportiert wurde.
Der 60-jährige deutsche Fahrer konnte nachweisen, dass der geladene Pkw Porsche GT2 RS mit 700 PS kürzlich für ca. 500.000 Euro verkauft wurde und nun nach Tirol transportiert werden sollte.
Er gab an, dass es sich um einen privaten Transport handle, was jedoch laut Gewerbeaufsichtsamt hier nicht der Fall war und somit eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro mit sich bringt.
Da das nun erforderliche digitale Kontrollgerät im Transportfahrzeug fehlte, endete die Fahrt in Bayreuth. Erst nachdem ein ordnungsgemäß ausgerüstetes Fahrzeug vor Ort kam, konnte das Luxus-Fahrzeug, von dem es weltweit nur 200 Stück gibt, seinen Weitertransport fortsetzen.
Unbekannter zerstört Praxisschild einer Zahnarztpraxis
CREUSSEN. Ein Unbekannter zerstörte im Zeitraum zwischen Freitagmittag und Montagmorgen das Praxisschild einer Zahnarztpraxis in der Neuhofer Straße. Die Polizei Pegnitz ermittelt wegen Sachbeschädigung und sucht Zeugen.
Nach bisherigen Erkenntnissen riss der Täter das Schild auf dem Parkplatz der Praxis aus seiner Verankerung und zerbrach es vollständig. Mitarbeitende entdeckten den Schaden am Montag gegen 9 Uhr und verständigten die Polizei. Der Sachschaden wird auf circa 150 Euro geschätzt.
Die Polizei Pegnitz führt die Ermittlungen und bittet Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Personen und/oder Fahrzeuge im Bereich Neuhofer Straße beobachtet haben, sich unter der Tel.-Nr.: 09241 / 9906-0 zu melden.
Unbekannte entwenden Teile eines Werbebanners
PEGNITZ. Unbekannte stahlen zwischen Samstagmittag und Montagmorgen den metallenen Standfuß eines Werbebanners einer Optiker-Filiale am Bahnhofsteig. Die Polizei Pegnitz ermittelt wegen Diebstahls und sucht Zeugen.
Nach bisherigen Erkenntnissen nahmen die Täter den Standfuß im genannten Zeitraum an sich und entfernten ihn unbemerkt vom Gelände. Der Entwendungsschaden liegt im niedrigen dreistelligen Eurobereich.
Die Polizeiinspektion Pegnitz bittet um Hinweise zu verdächtigen Beobachtungen im Bereich des Bahnhofsteigs. Zeuginnen und Zeugen erreichen die Dienststelle unter der Tel.-Nr.: 09241 / 9906-0.
Verkehrskontrolle: 43-Jähriger zeigt deutliche Anzeichen von Drogenkonsum
PEGNITZ. Beamte der Polizei Pegnitz kontrollierten Dienstagabend einen 43-jährigen Fahrer eines Dacia und stellten dabei Hinweise auf vorherigen Drogenkonsum fest.
Die Streife sprach den Mann an und bemerkte sofort deutliche körperliche Auffälligkeiten. Ein Drogentest bestätigte den zurückliegenden Konsum von Cannabis. Die Beamten ordneten daraufhin eine Blutentnahme an und stoppten die Weiterfahrt mit dem Pkw.
Der Mann muss sich nun wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten. Zudem erwartet ihn ein mindestens einmonatiges Fahrverbot sowie ein Bußgeld in mittlerer dreistelliger Höhe.
red