Einbrecher erbeuten Schmuck
BAYREUTH. Unbekannte Täter sind im Zeitraum von Montagabend bis Donnerstagmorgen in ein Wohnhaus eingebrochen und haben Schmuck entwendet. Die Kriminalpolizei Bayreuth ermittelt und bittet um Zeugenhinweise. Nach bisherigen Erkenntnissen verschafften sich die Einbrecher zwischen Montagabend, 18 Uhr, und Donnerstagmorgen, 6.45 Uhr, über eine aufgebrochene Kellertüre Zugang zu dem unbewohnten Haus in der Königsallee. Im Inneren durchsuchten sie die das gesamte Anwesen und entwendeten verschiedene Schmuckstücke. Der Wert der Beute muss noch ermittelt werden. Die Kriminalpolizei Bayreuth hat die Ermittlungen übernommen. Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Königsallee beobachtet haben oder sonstige Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0921/506-0 zu melden.
Fahrzeugführer unter Kokaineinfluss nimmt 14 Personen mit
B303 / HIMMELKRON, LKR. KULMBACH. In viele Gesichter schauten die Beamten der PI Stadtsteinach in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, als sie einen 9-Personen-Bus auf der B303 kontrollierten. Gegen 1.45 Uhr stellten die Beamten den Pkw auf der B303 bei Himmelkron fest und führten eine Verkehrskontrolle durch. Hierbei stellten sie zusätzlich zum Fahrer insgesamt 14 Personen in dem 9-Personen-Bus fest. Der rumänische Fahrzeugführer konnte den Kontrollkräften keinen Führerschein vorzeigen, zeigte dafür aber drogentypische Auffälligkeiten. Ein Vortest bestätigte die Wahrnehmung – positiv auf Kokain. Weitere Recherchen ergaben, dass der 37-jährige Rumäne gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle zunächst untersagt und der Autofahrer musste die Beamten zur Blutentnahme begleiten. Nach Abschluss der Maßnahmen mussten sechs Personen aussteigen. Einer der Mitfahrer, welcher fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, durfte die Fahrt fortsetzen. Den 37-Jährigen erwartet nun ein Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter Drogeneinwirkung und wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.