Polizei warnt: E-Scooter sind kein Kinderspielzeug!

30. Oktober 2026 , 11:41 Uhr

Schnell zu Freunden, zur Schule oder in die Stadt: E-Scooter sind praktisch und beliebt. Doch wer auf den Roller steigt, nimmt mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teil. Dass die Regeln nicht allen bekannt sind, zeigen Unfälle und Polizeikontrollen in Oberfranken. Die Polizei appelliert deshalb: Wer losfahren will, muss sich vorher informieren.

Prävention, bevor die Unfallzahlen weiter steigen

Die Zahl der polizeilich registrierten Verkehrsunfälle mit E-Scootern in Oberfranken steigt deutlich: 40 Unfälle im Jahr 2023, 91 im Jahr 2024 und 127 im Jahr 2025. Von Januar bis Ende August 2026 registrierte die Polizei bereits 136 Unfälle. Die oberfränkische Polizei nimmt die Entwicklung zum Anlass, über geltende gesetzliche Regelungen und Risiken aufzuklären.

Drei Echtfälle aus den vergangenen zwei Monaten zeigen, worauf es beim E-Scooter-Fahren ankommt

HIMMELKRON, LKR. KULMBACH. Ein 16-Jähriger verlor in einer abschüssigen Rechtskurve die Kontrolle über seinen E-Scooter, geriet in den Gegenverkehr und kollidierte mit einem Auto. Er wurde leicht verletzt. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Geschwindigkeit und Fahrweise den Straßenverhältnissen, dem eigenen Können und der Fahrpraxis anzupassen.

BAYREUTH. Zwei Kinder im Alter von zwölf und 13 Jahren waren gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs. Sie übersahen einen geparkten Pkw und stießen dagegen. Verletzt wurde niemand, das Auto wurde jedoch beschädigt. E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden. Außerdem ist die Mitnahme weiterer Personen verboten. Wer Kindern einen E-Scooter zur Verfügung stellt, sollte deshalb sicherstellen, dass sie alt genug sind und die geltenden Regeln kennen. Bei entsprechenden Verstößen kann auch der Halter – oftmals ein Elternteil – zur Verantwortung gezogen werden. Je nach festgestelltem Verstoß drohen ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.

HOF. Trotz eines bestehenden Fahrverbotes war ein 39-Jähriger mit einem E-Scooter unterwegs. Was viele nicht wissen: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Untersagt ein Fahrverbot das Führen von Kraftfahrzeugen, muss auch der E-Scooter stehen bleiben. Der 39-jährige Fahrer muss sich nun wegen Fahrens trotz Fahrverbotes strafrechtlich verantworten.

E-Scooter: Die wichtigsten Regeln im Überblick

Mindestalter: E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden.
Eine Person pro Roller: Die Mitnahme weiterer Personen ist verboten.
Richtige Verkehrsfläche: Vorhandene Radwege müssen genutzt werden. Ist kein Radweg vorhanden, ist die Fahrbahn zu nutzen. Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu, sofern sie nicht ausdrücklich für E-Scooter freigegeben sind.
Versicherung erforderlich: Der E-Scooter benötigt eine gültige Haftpflichtversicherung und eine entsprechende Versicherungsplakette.
Höchstgeschwindigkeit: Laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen E-Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h haben.
Alkohol und Drogen: Es gelten dieselben Wertgrenzen wie für Autofahrer.
Handy: Während der Fahrt ist die Nutzung von elektronischen Geräten untersagt.
Helm empfohlen: Eine gesetzliche Helmpflicht besteht nicht. Ein Helm kann jedoch bei einem Sturz vor schweren Kopfverletzungen schützen.

Sicherheit beginnt vor der Fahrt

Unachtsamkeit, unangepasste Geschwindigkeit und riskante Fahrmanöver können schwerwiegende Folgen haben. Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte vorausschauend fahren, ausreichend Abstand halten und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen. Auch eine gute Sichtbarkeit ist wichtig – besonders bei Dunkelheit und schlechter Witterung.

Die Polizei appelliert insbesondere an Eltern, ihre Kinder vor der ersten Fahrt über die geltenden Regeln und möglichen Gefahren aufzuklären. Ein E-Scooter ist schnell gekauft. Damit ist es aber nicht getan: Eltern sollten darauf achten, dass ihr Kind alt genug ist, die Vorschriften kennt und das Fahrzeug sicher beherrscht. Wir möchten niemandem den Fahrspaß nehmen. Unser Ziel ist es, Unfälle zu verhindern und alle Verkehrsteilnehmer zu schützen. Denn wer sicher ankommen möchte, braucht mehr als einen geladenen Akku: Sicherheit beginnt zu Hause – und fährt immer mit.

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