Plädoyers im Kinderschänder-Prozess: keine Reue, Geständnis war taktisch

05. April 2024 , 17:31 Uhr

Am Nachmittag (05.04.) wurden die Plädoyers im Kinderschänder-Prozess von Kulmbach am Landgericht Bayreuth gesprochen. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten für den Angeklagten. Erstens wegen sexuellen Missbrauchs und zweitens für das Herstellen kinderpornografischem Materials. Er sehe keine Reue bei dem 38-Jährigen und denkt, dass das Geständnis taktisch war. Solange der Angeklagte keine Therapie mache, solle auch keine frühzeitige Haftentlassung für ihn möglich sein, so der Staatsanwalt.

Die Nebenklage hat sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall machte dem Angeklagten die Auswirkungen seiner Taten deutlich. Er habe den Mädchen die Würde genommen, sagte er in seinen Ausführungen.

Die Verteidigung fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten für den 38-Jährigen. Sein Geständnis müsse sich strafmildernd auswirken, so die Begründung. Nächste Woche Freitag wird der Prozess vor dem Landgericht Bayreuth fortgesetzt. Dann soll das Urteil gesprochen werden.

red

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