Viele Verbraucher in Deutschland nutzen Rabatte in den Bonus-Apps der Lebensmittelhändler. Die gelten aber meist nur für registrierte Kunden. Ist das gerecht? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch (18.3.) das Oberlandesgericht in Bamberg. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale geht dabei speziell gegen Netto vor. Susanne Einsiedler aus der Rechtsabteilung des Verbandes:
Es ist so, dass ältere Personen, Menschen mit schwerwiegender Behinderung, die nicht in der Lage sind, so eine App und mobile Geräte zu nutzen, keine Möglichkeit haben, den Rabatt zu bekommen. Dies stellt unseres Erachtens eine Diskriminierung und damit auch einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar.
Netto sagt zur Klage: Die Teilnahme an den Apps sei freiwillig, man sehe da kein Problem. Aber nicht nur Netto wird das Urteil in Bamberg verfolgen – auch Penny und Lidl stehen den Verbraucherschützern bald vor Gericht gegenüber.
red