Tiergesundheit

Newcastle-Virus bedroht 30.000 Masthähnchen in Oberbayern

03. März 2026 , 18:33 Uhr

Im Landkreis Mühldorf am Inn gibt es einen weiteren Verdachtsfall in einem großen Betrieb. Die Behörden reagieren umgehend.

Wegen einer hochansteckenden Geflügelkrankheit droht in einem großen Masthähnchenbetrieb im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn der Tod von 30.000 Tieren. In dem Betrieb in Neumarkt-Sankt Veit wurde offiziell der Verdacht auf Ausbruch der Newcastle-Krankheit festgestellt, wie ein Sprecher des Landratsamtes sagte. Die amtliche Bestätigung durch Laborproben lag zunächst aber noch nicht vor. 

Der Masthähnchenbetrieb wurde dennoch bereits am Montag entsprechend den tierseuchenrechtlichen Vorschriften gesperrt. Das Veterinäramt des Landratsamtes ordnete zugleich die erforderlichen Maßnahmen an. «Hierzu zählt insbesondere die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes», hieß es in einer Mitteilung der Behörde.

Virus kann große Bestände dahinraffen

Um den Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Letztere erstreckt sich auch auf einen Teil der Landkreise Altötting, Landshut und Rottal-Inn. Die indirekte Übertragung des Virus kann dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zufolge über Mist, Fahrzeuge, Futter, Transportkisten oder auch Personen erfolgen.

Außerhalb der beiden Zonen gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt forderte dennoch alle Geflügelhalter auf, ihre Tierhaltung dem Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen, sofern sie das nicht bereits getan haben. «Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich», betonte die Behörde.

Die Newcastle-Krankheit kann große Bestände dahinraffen. Deshalb waren zu Wochenanfang bereits rund 100.000 Legehennen im Landkreis Erding getötet worden. Die Virusinfektion befällt Hühner und Puten, der Erreger ist unter dem Kürzel APMV-1 bekannt. Tritt die Krankheit auf, ist die Keulung der Tiere in dem betreffenden Betrieb rechtlich vorgeschrieben.

Quelle: dpa

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