Niedersächsische CDU-Fraktion

Nach Deepfake-Affäre: CDU-Landeschef Lechner sieht Defizite

03. April 2026 , 17:11 Uhr

Vorwürfe um ein sexualisiertes KI-Video sorgen für Aufruhr bei der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen. In einem Brief an die Parteimitglieder macht Landeschef Lechner deutlich, wie es weitergeht.

Nach dem Bekanntwerden eines mutmaßlichen sexualisierten KI-Videos im Umfeld der niedersächsischen CDU-Fraktion hat Landeschef Sebastian Lechner der Partei Defizite bescheinigt. Er sei stolz darauf, wie alle zusammen die CDU in Niedersachsen zu einer modernen Partei weiterentwickelten, schrieb er in einem internen Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag. «Aber wir müssen auch klar sagen: Es gibt offensichtlich noch Defizite. Und dieser Fall hat es mehr als deutlich gemacht.» Zuvor hatte die «Welt» berichtet.

Lechner erklärte, als Arbeitgeber habe die CDU-Fraktion eine Fürsorgepflicht gegenüber ihrer Mitarbeiterschaft, «auch wenn dort möglicherweise Fehlverhalten vorgelegen hat». Er kündigte an: «Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten wird es vorerst deshalb keine
weiteren Stellungnahmen zu dem Fall geben.» Der Sachverhalt sei «proaktiv kommuniziert» worden. Es sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen, noch eindeutiger Stellung zu beziehen und Hintergründe zu nennen. 

KI-Video einer Mitarbeiterin

Im Fall der mutmaßlichen Deepfake-Affäre bei der CDU-Fraktion soll ein Mitarbeiter ein KI-Video einer Kollegin erstellt und mit weiteren Mitarbeitern geteilt haben. Deepfakes sind täuschend echte, mit künstlicher Intelligenz generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audioaufnahmen. Der mutmaßliche Ersteller des KI-Videos wurde von der CDU-Fraktion entlassen. Ein weiterer Mitarbeiter wurde suspendiert. 

Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Ersteller des Videos, einen Mitarbeiter der CDU-Fraktion, würden bislang nicht geführt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bereits am Donnerstag. Es gebe bei dem Video keine Hinweise auf den Tatbestand einer Beleidigung – wohl aber den Verdacht auf eine Verletzung des Kunsturhebergesetzes. Die Staatsanwaltschaft könne nur tätig werden, wenn ein Strafantrag eingehe. Die Betroffene hat dafür von ihrer Kenntnisnahme an drei Monate Zeit. Laut der Staatsanwaltschaft wird die betroffene Frau in dem Video lasziv und aufreizend in einem Bikini tanzend gezeigt.

Lechner: «null Toleranz» für frauenfeindliches Verhalten 

Lechner kündigte in dem internen Brief an, mit der Justiz umfassend
zu kooperieren: «Alles muss transparent und lückenlos
aufgeklärt werden. Wir werden weiter alle notwendigen Konsequenzen
ziehen. Um es ganz deutlich zu sagen: bei frauenfeindlichen Denk- und
Verhaltensweisen gibt es in der CDU null Toleranz.»

Es sei eine «schockierende Nachricht für uns alle» gewesen, schrieb Lechner. Er wolle die Krise als Chance nutzen: Mit externer Unterstützung sollten effektivere Strukturen innerhalb der Partei und Fraktion geschaffen werden. «Wir müssen möglichen Sexismus in jeder Form unterbinden und Opfern besser helfen», betonte er.

Quelle: dpa

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