Am Kornberg im Fichtelgebirge dürfen Mountainbiker wieder fahren, wo sie wollen. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hat eine Allgemeinverfügung des Hofer Landratsamtes in Teilen aufgehoben. Dabei ging es um Wege, die durch Schutzgebiete führen sollen. Radfahrer hätten zwischen Februar und Mitte Juli nur auf zwei Strecken radeln dürfen, ganzjährig nur auf vereinzelten Wegen und Forststraßen. Wie das Gericht zur Begründung mitteilt, hat es Zweifel an der inhaltlichen Bestimmtheit dieser Allgemeinverfügung gegeben. Für Radfahrer sei nicht ersichtlich gewesen, für welche Wege sie nun genau gilt.
red