Raserprozess

Mit 100 Sachen ohne Führerschein: Bewährungsstrafe für Raser

09. Dezember 2025 , 15:54 Uhr

Ohne Führerschein flüchtete ein Autofahrer vor der Polizei. Ein Gericht verurteilte ihn nun zu Haft auf Bewährung - zudem muss er wohl lange zu Fuß gehen. Wie der Richter auf den Fall blickte.

Immer wieder soll der Mann ohne Führerschein unterwegs gewesen sein – als er dann in Freilassing in eine Polizeikontrolle geriet, gab er Gas. Nach der halsbrecherischen Flucht vor der Polizei hat ihn das Amtsgericht Laufen zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. 

Zudem muss er mindestens neun Monate wohl zu Fuß gehen: Die Verwaltungsbehörde werde angewiesen, ihm vor Ablauf einer Frist von neun Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen, teilte das Gericht mit.

Schuldig wegen illegales Autorennens

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Mann mehrfach mit dem Auto unterwegs gewesen war, obwohl gegen ihn ein Fahrverbot bestand. Er hatte nach einem Strafbefehl seinen Führerschein abgeben müssen.

Ende März dieses Jahres hatte eine Streife in Freilassing dann versucht, den Mann für eine Kontrolle anzuhalten. Doch er fuhr an dem Polizeiwagen vorbei und raste davon. Mit 100 Stundenkilometern rauschte er durch eine Tempo-30-Zone, fuhr einfach in Kreuzungen ein und missachtete Vorfahrtsregeln. Wegen der Verfolgungsfahrt sei der Angeklagte des verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren trotz Fahrverbots schuldig, urteilte der Richter.

Zu einem Unfall war es nicht gekommen. Nur durch Zufall, weil gerade keine anderen Fahrzeuge kamen, habe es keinen Zusammenstoß mit anderen Autos gegeben, argumentierte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage.

Quelle: dpa

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