Prozess

Lebenslange Haft nach Hammermord an Senioren in Günzburg

21. Mai 2026 , 18:03 Uhr

Ein 32-Jähriger soll nach dem Mord an seiner Großmutter und deren Mann lebenslang ins Gefängnis. Die Richter sehen keine Schuldunfähigkeit, die Verteidigung wird wohl Revision einlegen.

Nach dem Mord an einer 78-Jährigen und deren 74 Jahre alten Ehemann ist der Enkel vom Landgericht Memmingen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte die beiden Senioren vor knapp einem Jahr in Günzburg mit einem Hammer erschlagen.

Die Strafkammer habe auch die besondere Schwere der Schuld des 32-Jährigen festgestellt, berichtete ein Sprecher des Gerichts. Sollte das Mordurteil gegen den Deutschen rechtskräftig werden, könnte damit die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Mit dem Schuldspruch folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Psyche des Angeklagten spielte in dem Prozess eine große Rolle

Die Verteidiger des Mannes gingen im Gegensatz zu der Anklagebehörde davon aus, dass der Enkel das Verbrechen aufgrund einer Wahnvorstellung begangen hat. Die Anwälte hatten deswegen einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit beantragt. In dem Fall wäre der Mann wohl in einem psychiatrischen Krankenhaus statt in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht worden. Die Richter sahen allerdings ebenfalls keine eingeschränkte oder aufgehobene Schuldfähigkeit des Mannes.

Dem Beschuldigten wurde in der Anklageschrift vorgeworfen, aus Rache seine Großmutter und deren Mann mit dem Hammer erschlagen zu haben. Nach Ansicht der Ermittler war er davon ausgegangen, dass der Partner der Großmutter die Mutter des Beschuldigten sexuell missbraucht und die Großmutter dabei tatenlos zugesehen habe. Ob es diese Missbrauchstaten tatsächlich vor Jahrzehnten gab, blieb in dem Verfahren unklar.

Eine mögliche psychische Erkrankung des Mannes spielte in dem Prozess eine große Rolle. Der psychiatrische Sachverständige des Gerichts sah keine Anzeichen dafür, ein Privatgutachter der Verteidigung erkannte hingegen deutliche Hinweise, dass ein Wahn den Mann zu der Tat getrieben habe. Die Rechtsanwälte des 32-Jährigen hatten bereits vor dem Urteil angedeutet, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen, falls es zu einer Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe kommt.

Quelle: dpa

 

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