Das Landgericht Bayreuth hat fünf Jahre lang aufgearbeitet, wie Richter und Staatsanwälte im Nationalsozialismus gehandelt haben. Jetzt gibt es Ergebnisse. Der Kurier berichtet. Es ging vor allem um das Sondergericht und den Volksgerichtshof zwischen 1942 und 1945. Dort wurden 255 Menschen damals angeklagt, 14 zur Todesstrafe verurteilt – oft wegen Kleinigkeiten wie dem Diebstahl von Wollsachen. Die Justiz wollte das Volk einschüchtern und „hartes Durchgreifen“ zeigen. Ziel des Aufarbeitungsprojekts ist, den Opfern ein Gesicht zu geben und zu zeigen, wie Richter und Staatsanwälte das NS-System unterstützt haben. Auch die Uni Bayreuth war beteiligt und hat eine Datenbank erstellt. Die Forschungsergebnisse sollen online abrufbar sein und für Erinnerung und Bildung genutzt werden. Offiziell vorgestellt werden sie am 27. November – mit Festakt, Gedenktafel und Multimedia-Angeboten im Justizpalast.
bea