Preisanhebung ohne Zustimmung

Klagen gegen Preiserhöhungen bei Streaming-Anbietern

15. September 2026 , 11:48 Uhr

Genügt eine Vertragsklausel, um die Preise für ein Streaming-Abo immer wieder zu erhöhen? Oder gibt es Grenzen? Gerichte müssen entscheiden.

Verbraucherschützer gehen mit drei Verbandsklagen gegen Preiserhöhungen der Streaming-Anbieter Netflix, Apple TV und Wow vor. Sie wollen für Kunden in Deutschland Rückzahlungen in Höhe von 200 bis 700 Euro durchsetzen, abhängig vom jeweiligen Vertrag.

Die Anbieter hätten die Preise laufender Abonnements wiederholt angehoben, ohne die gesonderte Zustimmung ihrer Kunden einzuholen, teilte der Verbraucherschutzverein (VSV) in Berlin mit. Dabei hätten sie sich auf Preisanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestützt.

Aus Sicht des Vereins benachteiligen derartige Klauseln Verbraucher unangemessen und sind unwirksam. Die Erhöhungsbeträge seien damit ohne Rechtsgrund gezahlt worden und könnten zurückgefordert werden, argumentiert der in Wien ansässige Verein, der sich für die Klagen mit einer Berliner Kanzlei und einem Prozessfinanzierer zusammengetan hat. Die Klagen sind am Kammergericht Berlin (Az. 11 VKI 1/26, 21 VKI 1/26) und am Bayerischen Oberlandesgericht (Az. 102 VKI 1/26 e) anhängig. Betroffene können sich der Klage kostenlos anschließen.

Vergleichbarer Fall bei DAZN

Ein vergleichbarer Fall beschäftigt zurzeit das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Es geht um starke Preiserhöhungen beim Sport-Streaminganbieter DAZN in den Jahren 2021 und 2022. Nach vorläufiger Bewertung des Gerichts waren sie rechtswidrig. Einen entsprechenden Hinweis gab das OLG Anfang September zu einer Verbandsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) in einer mündlichen Verhandlung. Ein Urteil will das Gericht am 18. November verkünden.

Quelle: dpa

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