Die Mutter der getöteten Peggy wird von einem ehemaligen Verdächtigen kein Schmerzensgeld erhalten. Wie das Oberlandesgericht Bamberg mitteilt, ist ihre Klage rechtskräftig abgewiesen worden. Im August hatte eine Zivilkammer des Gerichts die Schmerzensgeldklage der Frau zurückgewiesen und keine Revision zugelassen. Gegen diese Entscheidung habe die Klägerin innerhalb der Monatsfrist keine Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt, so ein Justizsprecher. Aus Sicht des OLG gab es keinen ausreichenden Beweis für die Behauptung der Klage, wonach der ehemalige Verdächtige die Leiche von Peggy in ein Waldstück in Thüringen gebracht habe. Es gebe daher keine Grundlage für ein Schmerzensgeld. Das Teilgeständnis des Mannes sei im Kern widerlegt und unter Druck entstanden, hieß es zur Begründung.
Der Tod der neunjährigen Peggy zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen Deutschlands: Das Mädchen verschwand 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg im Landkreis Hof spurlos. Erst 2016 wurde ihre Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.
red