Prozess

JVA-Mitarbeiter sollen auf gefesselte Frau eingetreten haben

03. März 2026 , 12:58 Uhr

Der Fall erinnert an mutmaßliche Misshandlungen in der JVA Augsburg: In München stehen Mitarbeiter eines anderen bayerischen Gefängnisses vor Gericht - wegen ganz ähnlicher Vorwürfe.

Laut Staatsanwaltschaft fesselten sie die Frau an Händen und Füßen, traten und schlugen auf sie ein, als sie nackt am Boden lag. 

Am Amtsgericht München hat ein Prozess gegen zwei Gefängnismitarbeiter wegen mutmaßlicher Misshandlung einer Gefangenen begonnen. Sie sind wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt. 

Zu Verhandlungsbeginn äußern sich die jungen Männer zunächst nicht zu den Vorwürfen. «Es werden heute keine Einlassungen erfolgen», sagt einer der beiden Verteidiger. 

Dafür sagt das mutmaßliche Opfer aus. Laut Staatsanwaltschaft befand sich die Frau unbekleidet in einem besonders gesicherten Haftraum, genannt bgh, der Frauenabteilung der JVA München-Stadelheim. Die beiden Männer sollen auf sie losgegangen sein, obwohl sie «still, ruhig und unbekleidet im Schneidersitz in ihrer Zelle» gesessen habe, wie die Staatsanwältin in ihrer Anklage verliest. Einer der beiden soll ihr mit seinem Stiefel in den Intimbereich und in den Bauch getreten haben. Außerdem soll ihr laut Ermittlern das Knie in die Rippen gerammt worden sein. Nach dem mutmaßlichen Übergriff wurde die Frau nach Angaben der Ermittler angezogen und in ein anderes Gefängnis verlegt.

«Es waren drei Männer. Zwei schlugen mich, einer sah nur zu», sagt die Frau vor Gericht. Sie spricht Englisch, hat einen Dolmetscher. «Er packte mich an den Haaren und schlug dann meinen Kopf auf den Boden», sagt sie. «Der andere trat mich mit seinen Füßen.» 

Die beiden Angeklagten haben während ihrer Aussage im Zuschauerraum Platz genommen, damit sie nicht in der unmittelbaren Nähe der Zeugin sitzen. Einer von ihnen schüttelt während ihrer Aussage anscheinend ungläubig den Kopf. 

«Da war sehr viel Gewalt», sagt die Frau, die ihre Verletzungen nach eigenen Angaben von einer Gefängnisärztin dokumentieren ließ. «Ich hatte zwei Monate lang blaue Flecken.»

Ähnlichkeiten mit Augsburg-Gablingen

Es ist nicht der einzige Fall dieser Art, der die bayerische Justiz beschäftigt. Rund eineinhalb Jahre nach dem Bekanntwerden von Misshandlungsvorwürfen in der Augsburger JVA Gablingen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Justizbeamte erhoben.

Der ehemaligen JVA-Leiterin, ihrer früheren Stellvertreterin sowie einem ehemaligen Mitglied der Sicherungsgruppe des Gefängnisses werden unter anderem Freiheitsberaubung, Nötigung und vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Die drei Verteidiger der stellvertretenden Gefängnisdirektorin wiesen die Vorwürfe wiederholt zurück.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die drei Beschuldigten von Januar 2023 bis Oktober 2024 in insgesamt 131 Fällen solche Straftaten begangen haben. 102 Häftlinge seien Opfer der Taten gewesen. Auch im Gablinger Fall stehen die besonders gesicherten Hafträume (bgh) im Fokus.

Wie viele Verfahren dieser Art gegen Justizvollzugsbeamte in Bayern insgesamt laufen oder in den vergangenen Jahren eröffnet wurden, weiß das zuständige Ministerium nach eigenen Angaben nicht. «Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz liegen keine statistischen Daten zu Ihrer Fragestellung vor», heißt es dazu. 

«Keine rechtsfreien Räume»

«Justizvollzugsanstalten sind keine rechtsfreien Räume. Straftaten im Justizdienst sind inakzeptabel», fügt ein Ministeriumssprecher noch hinzu. Und: «Wenn Straftaten im Amt begangen wurden, werden diese mit aller Konsequenz strafrechtlich verfolgt und mit aller Konsequenz dienstrechtlich belangt.»

Mutmaßliches Opfer: «Ich bin kein Engel»

Für den Münchner Fall hat das Amtsgericht drei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte demnach am 17. März fallen. «Ich bin kein Engel», sagt das mutmaßliche Opfer vor Gericht. «Aber wenn ich etwas gegen das Gesetz tue, dann gehe ich ins Gefängnis.» Und das, so betont sie, sollte ihrer Ansicht nach auch für die Beamten gelten.

Quelle: dpa

 

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