Hitzefrei am Arbeitsplatz? Was gilt bei Hitze im Büro

13. August 2024 , 16:03 Uhr

Gibt es eine Temperaturgrenze, ab der es im Büro hitzefrei geben muss? Die Antwort von Sandra Nützel, bei der IHK für Oberfranken Bayreuth Referentin für Arbeits- und Wettbewerbsrecht lautet ganz klar: „Nein! Ein generelles Hitzefrei am Arbeitsplatz gibt es nicht.“

Regeln für den Umgang mit hohen Temperaturen lassen sich aber aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie den Vorschriften zum Arbeitsschutz ableiten.

Temperatur in den Büroräumen: Ab 30 Grad sind Maßnahmen zu ergreifen
Die Arbeitsstättenverordnung gibt vor, dass in Büroräumen eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ herrschen muss. Konkret bedeutet dies nach der Arbeitsstättenrichtlinie, dass die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten sollte. „Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine arbeitswissenschaftliche Empfehlung“, macht Nützel deutlich. „Bei Raumtemperaturen über 30 Grad besteht für Arbeitgeber allerdings die Pflicht, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden zu ergreifen“.

Mögliche Maßnahmen sind das Bereitstellen von Ventilatoren, um die Luftzirkulation zu verbessern oder die Flexibilisierung von Arbeitszeiten. Ein früherer Arbeitsbeginn und vermehrte Pausen können die Arbeit an heißen Sommertagen angenehmer machen, Jalousien oder Vorhänge können zudem vor der Sonneneinstrahlung schützen. „Außerdem sollte genügend Trinkwasser zur Verfügung stehen“, empfiehlt Nützel. „Andere Erfrischungsgetränke oder ein Eis können zudem die Stimmung heben.“

Steigen die Temperaturen im Büro über 35 Grad, so ist der Arbeitsplatz ohne besondere Maßnahmen, wie beispielsweise Pausen in kühlen Räumen, in der Regel nicht mehr zum Arbeiten geeignet.

Wie sieht es im Homeoffice aus?
Das hängt davon ab, ob es sich um Telearbeit oder mobiles Arbeiten handelt. Bei der Telearbeit ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz und damit auch für die richtige Temperatur zuständig, da es sich um einen von ihm eingerichteten Arbeitsplatz handelt. Anders beim mobilen Arbeiten, denn dabei ist es den Arbeitnehmern überlassen, wo sie arbeiten. Dementsprechend sind sie selbst auch für die Rahmenbedingungen verantwortlich, stellt die IHK-Vertreterin klar.

Bei Hitzewelle rechtzeitig Maßnahmen ergreifen
„Arbeitgeber sollten die Wetterlage im Sommer aufmerksam verfolgen, um im Falle einer Hitzewelle rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können“, so die Empfehlung von Nützel. Flexible Lösungen für die Mitarbeiter können dazu beitragen, den Betrieb auch während einer Hitzewelle aufrechtzuerhalten, ohne die Gesundheit der Belegschaft zu gefährden.

red

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