Kernkraft

Atommülltransporte: BUND scheitert vor Gericht

09. Januar 2026 , 15:45 Uhr

Die Genehmigung für den Transport von Atommüll quer durch NRW liegt seit Monaten vor. Ein Gericht räumt zwar eine Hürde aus dem Weg. Der Streit dürfte aber weitergehen.

Im juristischen Tauziehen um die Atommülltransporte vom rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland sind Gegner vor Gericht zunächst gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. (Az.: VG 10 L 474/25)

Nach Gerichtsangaben war der Antrag bereits aus formellen Gründen unzulässig. Aber auch inhaltlich hatte er keinen Erfolg: Die vom BUND kritisierte Risikobewertung des Transportes liege vorrangig in der Verantwortung der Sicherheitsbehörden. Das Gericht könne daher nur überprüfen, ob die Datenbasis dafür ausreichend sei und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung, hieß es. 

Die im Eilverfahren vorzunehmende Interessenabwägung falle zugunsten der Durchführung der Transporte aus, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Angesichts der schon seit 2013 abgelaufenen Genehmigung der Lagerung in Jülich bestehe «ein hohes öffentliches Interesse an einer zeitnahen Verbringung in das genehmigte Zwischenlager Ahaus».  

In dem Verfahren ging es um die Frage, ob der Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Material quer durch Nordrhein-Westfalen wie genehmigt sofort vollzogen werden darf. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sieht durch die Gerichtsentscheidung seine Prüfung bestätigt. «Das BASE hält fest, dass die Genehmigung die relevanten Sicherheitsaspekte hinreichend berücksichtigt und das öffentliche Interesse, der komplexe Planungsprozess sowie die erheblichen finanziellen Aufwendungen», teilte die Behörde mit. 

Beschwerde möglich 

Der BUND NRW prüft jetzt eine Beschwerde in der nächsten Instanz. «Wir haben uns noch nicht entschieden», sagte Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende, der dpa. Eine aufschiebende Wirkung hätte es aber nicht, wenn sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit der Sache befassen muss. Die Berliner Gerichte sind zuständig, weil das Bundesamt in Berlin sitzt. 

Nach Ansicht des BUND ist der Transport des Atommülls nicht hinreichend sicher, die Verlagerung nach Ahaus bringt seiner Meinung nach keinen Sicherheitsgewinn. Mit dem Antrag wollte der BUND die aufschiebende Wirkung seines Widerspruches gegen die Genehmigung des Transportes durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung wiederherstellen. 

Kleine Konvois auf der Straße wahrscheinlich 

Auf der gut 170 Kilometer langen Strecke sollen rund 300.000 Brennelemente-Kugeln aus einem früheren Versuchsreaktor in Jülich transportiert werden. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat die umstrittenen Atommülltransporte durch NRW am 25. August 2025 genehmigt. Es wurden 152 Einzeltransporte beantragt, die aber gebündelt werden könnten. Für die aufwendigen Transporte ist eine umfangreiche Vorbereitung erforderlich. Zahlreiche Polizisten werden für den Schutz der Konvois im Einsatz sein. 

Jülicher Reaktor im Rückbau 

In Jülich befanden sich ein Versuchs- sowie auch zwei Forschungsreaktoren. Die etwa Tennisball-großen Brennelemente-Kugeln werden bislang in einem Zwischenlager in Jülich aufbewahrt. Für die Lagerung in Jülich lief die letzte Betriebsgenehmigung jedoch bereits vor mehr als zehn Jahren im Jahr 2013 aus. Geprüft wurde auch der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich. 

Der Versuchsreaktor in Jülich war von 1967 bis 1988 in Betrieb und befindet sich wie der zweite Forschungsreaktor mitten in einem jahrelangen Rückbau. Der erste Forschungsreaktor ist bereits bis 2009 zurückgebaut worden. Die Brennstäbe der Forschungsreaktoren sind seit geraumer Zeit nicht vor Ort.

Quelle: dpa

 

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